Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Bildung & Karriere
Schon mal über eine Ausbildung im Bereich Buchhandel oder Verlag nachgedacht? Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bietet ein umfangreiches Angebot rund um Bildung & Karriere an.
In der Buch und Medienbranche kann man über die verschiedensten Ausbildungen und Bildungswege den Einstieg in die Branche finden.
Ausbildung zum Buchhändler*in oder zur Medienkauffrau/-mann Digital und Print, Studium, ein Quereinstieg über Praktika oder Volontariate – die Auswahl ist groß.
Alle deren Interesse gerade geweckt wurde, können weitere Information unter Ausbildung in Buchhandel und Verlag finden.
Die Berufliche Qualifikation und Weiterbildung von Vorgesetzten und Mitarbeitern ist ein wesentlicher Bestandteil der kontinuierlichen Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsunternehmen und eine Voraussetzung, um berufliche Wege erfolgreich bestreiten zu können.
Für alle, die sich während ihrer Ausbildung mit Fachwissen versorgen wollen, die nach einer Ausbildung zum/zur Buchhändler*in oder zur/zum Medienkauffrau/-mann weitere Qualifikationen erwerben möchten oder auch als Seiteneinsteiger neu in die Buchbranche kommen oder bereits im Buchbereich arbeiten und ihr Know-How vertiefen oder erweitern wollen, stellt die Branche ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten bereit.
Überbetriebliche Ausbildungsangebote, Umschulungen, Seminare, Berufsakademien, Studiengänge, alles was das Herz rund um Bildung & Karriere begehrt, steht Interessierten zur Verfügung.
Hier kommen Sie direkt zu den vielen Fortbildungsmöglichkeiten und den zahlreichen Online-Seminaren.
Unter der Kategorie Jobbörse können Sie außerdem bundesweit nach Stellenanzeigen aus dem Bereich Buchhandel und Verlag schauen.
Quelle:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e. V.
Frankfurter Straße 1
65189 Wiesbaden
15.03.23
Die letzten Artikel
HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein
HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und
Stadt lädt zum „Marktplatz der Ideen“ – Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept geht weiter
Kaiserslautern. Bürgerinnen und Bürger können sich beim „Marktplatz der Ideen“ im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) am 14. Mai erneut einbringen. Neues Stadtentwicklungskonzept für Kaiserslautern Kaiserslautern bekommt ein neues Stadtentwicklungskonzept. Dieses setzt themenübergreifende Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit bereits mehrfach die Möglichkeit hatten, sich in die Erarbeitungsprozesse zum INSEK einzubringen und Wünsche und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung von Kaiserslautern zu formulieren, findet nun erneut eine Beteiligung statt. In den vergangenen Monaten wurden vom Referat Stadtentwicklung unter der Leitung der leitenden Baudirektorin Elke Franzreb zusammen mit der
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise