Unfallversicherungsschutz im Homeoffice: Mittags ins Restaurant auf eigene Gefahr?
Wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz im Homeoffice aus: Bin ich gesetzlich unfallversichert, wenn ich in meiner Mittagspause vom Homeoffice ins Restaurant gehe?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen besonderen Schutz für die Folgen von Unfällen im betrieblichen Umfeld.
Doch was, wenn man nicht im Betrieb, sondern im Homeoffice ist und in seiner Mittagspause in ein nahegelegenes Restaurant gehen will?
Ist man dann auf den Weg dahin gesetzlich unfallversichert?
Die Antwort darauf ist: Nein.
Arbeitet man im Betrieb, ist man auf dem Weg in die Kantine zum Beispiel gesetzlich unfallversichert.
Arbeitet man allerdings von Zuhause aus, ist man es nicht!
Auf dem Weg vom Homeoffice zum Restaurant oder zum Supermarkt ist man in der Mittagspause also nicht gesetzlich unfallversichert.
Ist man allerdings innerhalb der eigenen Wohnung unterwegs und geht beispielsweise während der Arbeit vom Homeoffice in die eigene Küche, um sich etwas zu trinken zu holen, und stolpert dann dabei über etwas was auf dem Boden liegt, dann kommt es darauf an, ob der Weg beruflich oder privat bedingt war.
Wenn er nämlich beruflich bedingt war, ist dieser Unfall versichert.
Wenn zum Beispiel in wenigen Minuten eine Videokonferenz ansteht, und Sie unbedingt vorher etwas trinken müssen, weil Sie einen trockenen Hals haben, dann ist der Weg in die Küche versichert. Sie mussten sich nämlich aus beruflichen Gründen beeilen und sind nur deshalb gestürzt.
Quelle:
Zentralverband Hartwarenhandel e.V.
Eichendorffstr. 3
40474 Düsseldorf
16.03.23
Die letzten Artikel
QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt
Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

