Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice: Mittags ins Restaurant auf eigene Gefahr?

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice: Mittags ins Restaurant auf eigene Gefahr?

Veröffentlicht am: 18. April 2023

Wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz im Homeoffice aus: Bin ich gesetzlich unfallversichert, wenn ich in meiner Mittagspause vom Homeoffice ins Restaurant gehe?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen besonderen Schutz für die Folgen von Unfällen im betrieblichen Umfeld.
Doch was, wenn man nicht im Betrieb, sondern im Homeoffice ist und in seiner Mittagspause in ein nahegelegenes Restaurant gehen will?
Ist man dann auf den Weg dahin gesetzlich unfallversichert?

Die Antwort darauf ist: Nein.
Arbeitet man im Betrieb, ist man auf dem Weg in die Kantine zum Beispiel gesetzlich unfallversichert.
Arbeitet man allerdings von Zuhause aus, ist man es nicht!
Auf dem Weg vom Homeoffice zum Restaurant oder zum Supermarkt ist man in der Mittagspause also nicht gesetzlich unfallversichert.

Ist man allerdings innerhalb der eigenen Wohnung unterwegs und geht beispielsweise während der Arbeit vom Homeoffice in die eigene Küche, um sich etwas zu trinken zu holen, und stolpert dann dabei über etwas was auf dem Boden liegt, dann kommt es darauf an, ob der Weg beruflich oder privat bedingt war.
Wenn er nämlich beruflich bedingt war, ist dieser Unfall versichert.
Wenn zum Beispiel in wenigen Minuten eine Videokonferenz ansteht, und Sie unbedingt vorher etwas trinken müssen, weil Sie einen trockenen Hals haben, dann ist der Weg in die Küche versichert. Sie mussten sich nämlich aus beruflichen Gründen beeilen und sind nur deshalb gestürzt.

 

Quelle:

Zentralverband Hartwarenhandel e.V.
Eichendorffstr. 3
40474 Düsseldorf

 

16.03.23

Die letzten Artikel

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

3. August 2026|Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

30. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Nach oben