Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Textil- und Modehandel schwächelt – Onlinehandel boomt
Statistisches Bundesamt. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich vorläufige Umsatzzahlen für die einzelnen Handelsbranchen im März 2025 veröffentlicht. Die Daten basieren auf einer gewichteten Stichprobe von acht Prozent. Die Ergebnisse zeichnen ein durchwachsenes Bild – insbesondere für die stationären Textil- und Modebranchen, die deutliche Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat hinnehmen mussten. Je nach Segment lagen die Rückgänge zwischen –0,8 Prozent im Schuh- und Lederwarenhandel und –15,1 Prozent im Sportfachhandel. Auch im kumulierten Jahresverlauf bis Ende März bleiben die Zahlen im negativen Bereich. Im Detail: Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung: –3,0 % Einzelhandel mit vorwiegend Textilien (zum Beispiel Bettwaren, Heimtextilien, Handarbeitsbedarf, Stoffe): –14,3 % Schuh- und
Einigung über neue EU-Spielzeugverordnung erzielt
Spielzeugverordnung. Mitte April haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU in den Trilogverhandlungen auf eine überarbeitete Spielzeugverordnung geeinigt. Der finale Gesetzestext muss nun noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat formell angenommen werden. Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass (DPP). Dieser soll künftig auf jedem Spielzeug – etwa über einen QR-Code – verfügbar sein und leicht zugängliche Informationen zu Sicherheit und Warnhinweisen liefern. Zudem sieht die Verordnung strengere Vorgaben für den Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) vor. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Vorschriften nach einer
HDE-Konsumbarometer Mai 2025: Verbraucherstimmung stagniert angesichts politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten
HDE-Konsumbarometer. Nachdem die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt leichte Anzeichen einer Erholung zeigte, bleibt sie im Mai auf dem Niveau des Vormonats. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Weder internationale handelspolitische Spannungen noch die Vorhaben der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag erzeugen derzeit spürbare Impulse – weder in positiver noch in negativer Richtung. Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher verharrt somit in einer abwartenden Haltung. In den vergangenen Wochen nahmen die pessimistischen Konjunkturprognosen zu. Zudem sorgten die Ankündigungen sowie die anschließende Aussetzung von US-Zöllen für handelspolitische Unruhe. Dennoch bleibt die Einschätzung der Verbraucher zur künftigen Konjunktur weitgehend