Erstes BID in Rheinland-Pfalz gegründet: Dick-Walther übergibt Förderbescheid
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther hat dem City-Arbeitskreis Schlossstraße e.V. einen Förderbescheid in Höhe von 150.000 Euro für die Beschäftigung eines BID-Managers überreicht.
Die Schlossstraße in Koblenz ist das erste BID, „Business Improvement District“ in Rheinland-Pfalz.
Ziel der Gründung solcher Bereiche ist die Aufwertung der Standortqualität.
Mehr Aufenthaltsqualität soll attraktive Geschäfte anziehen und diese wiederum sollen für mehr Frequenz sorgen.
Zudem sollen die Initiatoren bei der Neuausrichtung des Quartiers die Klimaneutralität fördern.
Durch Wartung und Pflege, aber auch durch eine Verankerung der Marke in den sozialen Medien soll die Zukunftsfähigkeit der Straße steigen.
Der räumlich klar umrissene Bereich umfasst neben der Schlossstraße auch die direkt angrenzenden Häuser in der Viktoriastraße, Casinostraße und dem Schlossrondell.
„Die Förderung ist ein starkes Signal seitens des Wirtschaftsministeriums und wir bedanken uns für die Unterstützung über die Gründung hinaus. BIDs haben bereits in Gießen, Hamburg und anderen Städten eindrucksvoll gezeigt, dass sie funktionieren und dazu beitragen, Innenstädte nachhaltig zu beleben. Mit dem Start des BID zum Jahresbeginn 2024 besteht eine einmalige Chance zur Aufwertung und Entwicklung der Schlossstraße in Koblenz und wir glauben an die Strahlkraft des Pilotprojektes für Koblenz und andere Kommunen“, betonte Stephan Schunk, Vorstand des City-Arbeitskreis Schlossstraße e.V. und Mitglied der BID-Initiative, bei der Übergabe des Förderbescheids.
Das Wirtschaftsministerium hatte die BID-Initiative in der Vorgründungsphase bereits mit dem CityBoost I in Höhe von rund 15.000 Euro für Konzeption des BIDs und Marketing gefördert.
Nun erhält das frisch gegründete Business Improvement District in Koblenz den CityBoost II, eine Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro für einen BID-Manager.
Übergeben wurde der Förderbescheid von der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther.
„Für die Zukunftsfähigkeit unserer Innenstädte ist es wichtig, passgenaue Lösungen aus der Region für die Region zu entwickeln. Deshalb setzten wir als Wirtschaftsministerium Impulse zur Aktivierung von Initiativen vor Ort. Koblenz geht hier mit positiven Beispiel voran. Ich freue mich, dass sich in der Koblenzer Schlossstraße Akteurinnen und Akteure zusammengeschlossen haben, um ihr Quartier voranzubringen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Dick-Walther bei der Übergabe.
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Die letzten Artikel
Mainzer Sommer-Idee könnte Schule machen: Handel zeigt, wie Abkühlung zum Kundenmagnet wird
Mainz. Wenn die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen eigentlich eher ins Freibad als in die Fußgängerzone. Der Mainzer Handel dreht diesen Trend jetzt um: Mit der Aktion „Cool down in the summer“ verwandeln zahlreiche Geschäfte die Innenstadt in eine erfrischende Wohlfühloase, statt sie bei Hitze leerlaufen zu lassen. Das Prinzip ist einfach und genau deshalb überzeugend. Teilnehmende Händler wie Preloved, Schuh Passion, vom FASS, per la Donna, The Capehouse, der Alpinsportladen oder Augenblick Optik bieten kostenfreie Chill-Plätze, kühle Getränke und das unkomplizierte Auffüllen mitgebrachter Trinkflaschen an. Bei Oh la la und in der Veganen Fleischerei gibt es zu jedem Einkauf
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli
Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen

