Projekt-Pool zur Innenstadtentwicklung gestaltet sich positiv
Der Datenpool für die Best-Practice-Stadtimpulse ist inzwischen auf eine dreistellige Zahl angewachsen.
100 Projekte, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und geprüfte Lösungen für die Hürden der Innenstadtentwicklung darstellen, sind inzwischen zusammengekommen.
Das Konzept ist im Frühjahr 2021 durch eine Zusammenarbeit des Handelsverband Deutschland (HDE), dem Deutschen Städtetag (DST), dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing (bcsd) sowie der CIMA Bratung + Management GmbH ins Leben gerufen worden. Seitdem können die zertifizierten Ideen für verschiedene Bereiche, wie beispielsweise Standortförderung und Leerstand, Innovation im Handel oder Stadtgestaltung und Immobilien, unter den Stadtimpulsen eingesehen werden.
Die bundesweite Plattform hat sich nach Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „in kurzer Zeit zu einer Anschauungs- und Austauschplattform […] entwickelt.“ Sie betonte außerdem das breite Spektrum der Kampagnen, derer sich andere Städte ebenfalls annehmen sollen, nach der Maxime „Abgucken unbedingt erlaubt!“. Seitens der nationalen Stadtentwicklungspolitik werden die Aktivitäten rund um die Verbreitung der Impulse unterstützt.
Auch weiterhin sind Kommunen, Wirtschaftsförderer, Handelsunternehmen, Stadtmarketingbeauftragte und alle anderen Akteure der Innenstadtentwicklung dazu angehalten, ihre besten Projekte ebenfalls zu vorzulegen. Gemeinsam wird dazu beigetragen, sich den Herausforderungen der Innenstadtentwicklung zu stellen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Die letzten Artikel
QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt
Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

