Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel

Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel

Veröffentlicht am: 7. Februar 2025

Werbung. Gute Nachrichten für Beschäftige im Einzelhandel: Zum 1. Januar 2025 sind die tarifvertraglichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) deutlich gestiegen. Das bedeutet attraktivere Leistungen und damit mehr Sicherheit im Alter.

Der Arbeitgeberbeitrag ist seit Beginn 2025 auf jährlich 420 Euro für Vollzeitbeschäftigte deutlich gestiegen – ein Plus von 120 Euro. Auch für Auszubildende erhöht sich der Beitrag spürbar von 150 Euro auf 210 Euro jährlich. Zusätzlich stieg der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von 10 auf 15 Prozent, was den Vermögensaufbau zusätzlich beschleunigt.

Die höheren Beiträge und Zuschüsse machen die bAV noch attraktiver und stärken die finanzielle Basis für die Altersvorsorge der Beschäftigten. Arbeitgeber profitieren nicht nur von motivierten Beschäftigten. Gleichzeitig haben sie auch ein starkes Argument in der Hand bei Personalgewinnung und -bindung.

SIGNAL IDUNA unterstützt Arbeitgeber im Einzelhandel mit zielgruppenspezifischen, Lösungen, die gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) entwickelt wurden. Ein Highlight ist die Tarifvertragsdynamik. Über sie lassen sich bestehende Verträge an zukünftige Beitragserhöhungen anpassen.

Im Tarifvertragsgeschäft bietet SIGNAL IDUNA eine Beitragsgarantie von bis zu 100 Prozent an. Damit werden die Anforderungen aus dem Tarifvertrag im Einzelhandel bestmöglich umgesetzt.

Das renommierte Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hatte 23 Versicherer in insgesamt 87 Kriterien aus den Bereichen Beratung, Haftung, Service und Verwaltung auf Herz und Nieren geprüft. SIGNAL IDUNA konnte in der Gesamtbewertung mit einem „Exzellent“ überzeugen.

Interessierte Arbeitgeber können weitere Informationen unter handel@signal-iduna.de anfordern.

(Text: SIGNAL IDUNA Gruppe/hv/cb; Foto: SIGNAL IDUNA)

Die letzten Artikel

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August

1. Juli 2026|Gesetzesänderungen, HVSUEW, Top News|

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen

Abschaffung der Minijobs: HDE warnt vor „gefährlichem Irrweg“ in der Rentenreform

25. Juni 2026|HVSUEW, Politik, Top News|

Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Einer der weitreichendsten Vorschläge: Beitragsfreie Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagiert mit scharfer Kritik und warnt vor massiven Jobverlusten im Einzelhandel. „Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel“ Die Alterssicherungskommission hat ihren 80-seitigen Bericht am 23. Juni an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Einer der zentralen Vorschläge: Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Betroffen wären potenziell bis zu 6,8 Millionen Menschen. Der HDE lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. „Die weitgehende

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

25. Juni 2026|HVSUEW, Top News|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

Nach oben