Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel

Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel

Veröffentlicht am: 7. Februar 2025

Werbung. Gute Nachrichten für Beschäftige im Einzelhandel: Zum 1. Januar 2025 sind die tarifvertraglichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) deutlich gestiegen. Das bedeutet attraktivere Leistungen und damit mehr Sicherheit im Alter.

Der Arbeitgeberbeitrag ist seit Beginn 2025 auf jährlich 420 Euro für Vollzeitbeschäftigte deutlich gestiegen – ein Plus von 120 Euro. Auch für Auszubildende erhöht sich der Beitrag spürbar von 150 Euro auf 210 Euro jährlich. Zusätzlich stieg der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von 10 auf 15 Prozent, was den Vermögensaufbau zusätzlich beschleunigt.

Die höheren Beiträge und Zuschüsse machen die bAV noch attraktiver und stärken die finanzielle Basis für die Altersvorsorge der Beschäftigten. Arbeitgeber profitieren nicht nur von motivierten Beschäftigten. Gleichzeitig haben sie auch ein starkes Argument in der Hand bei Personalgewinnung und -bindung.

SIGNAL IDUNA unterstützt Arbeitgeber im Einzelhandel mit zielgruppenspezifischen, Lösungen, die gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) entwickelt wurden. Ein Highlight ist die Tarifvertragsdynamik. Über sie lassen sich bestehende Verträge an zukünftige Beitragserhöhungen anpassen.

Im Tarifvertragsgeschäft bietet SIGNAL IDUNA eine Beitragsgarantie von bis zu 100 Prozent an. Damit werden die Anforderungen aus dem Tarifvertrag im Einzelhandel bestmöglich umgesetzt.

Das renommierte Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hatte 23 Versicherer in insgesamt 87 Kriterien aus den Bereichen Beratung, Haftung, Service und Verwaltung auf Herz und Nieren geprüft. SIGNAL IDUNA konnte in der Gesamtbewertung mit einem „Exzellent“ überzeugen.

Interessierte Arbeitgeber können weitere Informationen unter handel@signal-iduna.de anfordern.

(Text: SIGNAL IDUNA Gruppe/hv/cb; Foto: SIGNAL IDUNA)

Die letzten Artikel

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine

16. Juli 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis

Nach oben