Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Kaiserslautern für Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt

Kaiserslautern für Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt

Veröffentlicht am: 20. März 2025

Kaiserslautern. In Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahr in zehn Städten und Gemeinden die Bedingungen für den Fußverkehr im Rahmen des sogenannten Fußverkehrs-Checks untersucht. Beim Deutschen Fußverkehrskongresses in Mainz am Dienstag, 11. März, gab Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, nun bekannt, dass auch Kaiserslautern für die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot des Landes ausgewählt wurde. Petra Dick-Walther, Staatssekretärin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, überreichte die Teilnahme-Urkunde an Vertreter des städtischen Referats Stadtentwicklung.

In diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz erstmals professionelle Fußverkehrs-Checks in den Kommunen, die unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ stehen. Die von einer Fachjury ausgewählten Kommunen bilden einen Querschnitt durch das Land Rheinland-Pfalz, es sind größere Städte wie auch kleinere Gemeinden dabei. Insgesamt hatten sich 23 Kommunen beworben.

„Dass Kaiserslautern den Fußverkehrs-Check wahrnehmen kann, ist für uns eine willkommene Gelegenheit, die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in unserer Stadt auf den Prüfstand zu stellen und weiter zu fördern“, freut sich Oberbürgermeisterin Beate Kimmel über das Angebot. Zudem wirkten sich gute Bedingungen für den Fußverkehr auch auf andere Bereiche aus, wie zum Beispiel auf den Einzelhandel, die Gastronomie und nicht zuletzt die Lebensqualität.

In die Bewerbung um den Fußverkehrs-Check waren die Abteilung Verkehrsplanung des Referats Stadtentwicklung, das Referat Tiefbau, die Straßenverkehrsbehörde, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie die KL.digital GmbH miteingebunden. Der Check soll die Bedeutung des Fußverkehrs stärker hervorheben, aber auch die Interessen und Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger in den Fokus rücken. Darüber hinaus stärkt er die Bürgerbeteiligung. Das Fachbüro Planersocietät unterstützt die Kommunen während der Fußverkehrs-Checks, das Land übernimmt die Kosten.

Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen des Fußverkehrs-Checks gemeinsam mit Politik und Verwaltung die Qualität der Fußwege beurteilen. Bei zwei gemeinsamen Begehungen werden Probleme angesprochen und direkt vor Ort Vorschläge für mögliche Lösungen diskutiert. In einem ersten Workshop werden Routen und Themen der Begehung festgelegt, in einem zweiten Workshop abschließend Lösungswege vertieft und die weiteren Schritte besprochen. „Die enge Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Fußverkehrs-Check ist uns sehr wichtig und wird sicherlich zum Erfolg und zur Nachhaltigkeit der Aktion beitragen. Wir werden uns mit dem Fachbüro abstimmen und anschließend zum Auftakt-Workshop einladen, der voraussichtlich nach Ostern stattfinden wird“, skizziert die Oberbürgermeisterin die nächsten Schritte. Die Begehungen seien für den Sommer 2025 geplant.

Kaiserslautern möchte mithilfe des Fußverkehrs-Checks den hohen Fußverkehrsanteil im Binnenverkehr (38,4 Prozent) noch stärker fördern. Regelmäßig werden zwar Einzelmaßnahmen umgesetzt, aber es gibt noch kein übergreifendes Konzept. Im Mobilitätsplan Klima+ 2030 sind hinsichtlich des Fußverkehrs bereits mehrere Ziele beschlossen. Dazu gehört die Gewährleistung angemessener Gehwegbreiten sowie von Barrierefreiheit und von inklusiver Verkehrssicherheit, die Schließung von Lücken im Fußwegenetz und die Verkürzung von Wartezeiten an Ampeln samt Blindensignalisierung. Eine Besonderheit in Kaiserslautern ist die App „KL Navi“, die eine individualisierbare Routenplanung ermöglicht – insbesondere auch für Menschen mit Beeinträchtigungen – und damit die (Fuß-)Mobilität verbessert.

Die Stadtverwaltung wird nun konkretisieren, wo genau der Fußverkehrs-Check stattfinden wird. Geplant ist, nicht die Stadtmitte, sondern ein Stadtteil- oder Ortsteilzentrum genauer zu betrachtet. Dadurch soll das Zu-Fuß-Gehen vor allem in Ortsteilen mit Nahversorgung attraktiver und somit auch die Ortsteilzentren selbst gestärkt werden. „Der Fußverkehrs-Check wird dazu beitragen, die Zentren der Ortsteile für die Zukunft zu rüsten“, so Oberbürgermeisterin Kimmel. „Wir sehen den Fußverkehrs-Check aber auch als Initialzündung für Projekte und Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet.“ Denn die Ansätze und Ideen sind möglicherweise auch auf andere Stadtteile Kaiserslauterns übertragbar.

(Text: Pressestelle Stadt Kaiserslautern/hv/cb; Foto: MWVLW-RLP/Jannik Frank)

 

Die letzten Artikel

Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026

10. Juni 2026|HVSUEW, Seminare, Top News|

Webinar. Im dritten Teil der Webinar-Reihe „Basics im Arbeitsrecht“ der IHK Rheinhessen geht es um eines der häufigsten Themen im Personalalltag: Abwesenheiten. Am 23. Juni 2026 erklärt Referent Florian Stein verständlich und praxisnah, was Arbeitgeber zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung wissen müssen. Urlaub, Krankheit, Abwesenheit – rechtssicher managen Mitarbeitende fehlen – das ist Alltag in jedem Betrieb. Doch was genau gilt beim Urlaubsanspruch? Wann muss Lohn weitergezahlt werden? Und was ist bei der Krankmeldung zu beachten? Wer hier unsicher ist, riskiert Fehler mit rechtlichen Folgen. Das Webinar vermittelt die wichtigsten Grundlagen kompakt und verständlich: gesetzliche und vertragliche Regelungen, Übertragung und Abgeltung

Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auftaktworkshop am 16. Juni 2026

9. Juni 2026|Events, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie gut lässt es sich in der Stadt zu Fuß unterwegs sein? Wo gibt es Lücken, Schwachstellen oder Verbesserungspotenzial? Diesen Fragen widmet sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen der Fußverkehrs-Checks, die das Land Rheinland-Pfalz im Programm „Innenstädte der Zukunft“ fördert. Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich erfolgreich auf die Teilnahme beworben und gehört zu den ausgewählten Gewinnerkommunen. Das erklärte Ziel: Mängel und Schwächen im Fußverkehr im Zuge des laufenden Wiederaufbaus gezielt zu verbessern. Als Schwerpunktbereiche wurden das Mittelzentrum in Ahrweiler und das Kurviertel in Bad Neuenahr ausgewählt, da die Verwaltung dort besonderes Verbesserungspotenzial sieht. Bürger, Handel und Politik gemeinsam vor

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

3. Juni 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

Nach oben