Zweibrücken nimmt am Fußverkehrs-Check teil – Ein wichtiger Schritt für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität
Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken wurde als eine von zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt. Dies ist ein bedeutender Erfolg für die nachhaltige Verkehrsplanung der Stadt und ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten wird die Stadt nun konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Innenstadt attraktiver und sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gestalten. Hierzu nahm Klimaschutzmanager Jonas Kirch stellvertretend für die Stadt Zweibrücken eine Urkunde für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check des Landes in Mainz von Verkehrs-Staatssekretärin Petra Dick-Walther entgegen.
„Die Förderung des Fußverkehrs ist ein zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen Mobilitätsstrategie. Wer zu Fuß unterwegs ist, reduziert Emissionen, stärkt die lokale Wirtschaft und trägt zur Belebung unserer Innenstädte bei. Wir freuen uns, dass unser Engagement durch die Teilnahme am Fußverkehrs-Check gewürdigt wird und wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern innovative Lösungen entwickeln können“, betont Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken.
Die Idee zur Bewerbung entstand aus dem gerade in der Ausarbeitung befindlichen Klimaschutzkonzept der Stadt, in dem der Verkehrssektor als zentrales Handlungsfeld für die Reduktion von Treibhausgasemissionen identifiziert wurde. Bereits in der Vergangenheit engagierte sich die Stadt erfolgreich für nachhaltige Mobilität – sei es durch die Teilnahme am STADTRADELN oder als aktueller Bundessieger der Aktion „Stadt, Land, zu Fuß“.
„Der Fußverkehr ist ein wichtiger Hebel, um unsere Klimaziele zu erreichen. Durch die Verbesserung der Infrastruktur können wir nicht nur den CO₂-Ausstoß senken, sondern auch das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität stärken. Der Fußverkehrs-Check ist für uns eine große Chance, weitere Maßnahmen für eine nachhaltige, sichere und barrierefreie Mobilität in Zweibrücken zu entwickeln“, erklärt Jonas Kirch, Klimaschutzmanager der Stadt Zweibrücken.
Mit zwei Begehungen und Workshops werden Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Politik und Verwaltung die aktuellen Bedingungen für den Fußverkehr analysieren und Lösungsansätze erarbeiten. Die Erkenntnisse aus dem Prozess sollen langfristig in die Stadtplanung einfließen und den Fußverkehr als integralen Bestandteil einer klimafreundlichen Mobilität stärken.
Die Stadtverwaltung Zweibrücken freut sich auf die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und lädt die Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich aktiv am Prozess zu beteiligen. Denn ein attraktiver Fußverkehr kommt der gesamten Stadtgemeinschaft zugute – Schritt für Schritt in eine nachhaltige Zukunft.
(Text: Pressestelle Stadt Zweibrücken/hv/cb; Foto: Jannik Frank)
Die letzten Artikel
QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt
Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

