Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.

Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.

Veröffentlicht am: 17. April 2025Kategorien: Mitglieder

Die Mitglieder sind herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung

am 11.06.2025, 10:00 Uhr

in der Geschäftsstelle Mainz, Ludwigsstraße 7, eingeladen.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 04.06.2025 an.

Sollten Sie nicht persönlich teilnehmen können, so können Mitglieder sich durch andere schriftlich zu bevollmächtigende Mitglieder vertreten lassen. Ein Mitglied kann nicht mehr als zwei Stimmen übertragen bekommen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Präsidenten und der Geschäftsführung
  3. Überblick der bisherigen Aktivitäten in 2025
  4. Kassenbericht und Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
  5. Entlastung Präsidium und Geschäftsführung
  6. Genehmigung des Etatvoranschlages für das Rechnungsjahr 2026
  7. Verschmelzung Handelsverband Saarland e.V. und Handelsverband Südwest e.V.
  8. Satzungsänderung
  9. Verschiedenes

Die angedachten Satzungsänderungen finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich hier für eine Teilnahme an.

Geschäftsstelle Mainz: Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz

gez. Jan Sebastian (Präsident)

Die letzten Artikel

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2026

23. Dezember 2025|HVMITTE, HVSUEW, Top News, Twitter|

Der Handelsverband wünscht allen ein wenig Zeit zur Ruhe zu kommen, und sich die guten Dinge ins Gedächtnis zu rufen. Starten Sie mit neuer Kraft ins Jahr 2026. Wir bedanken uns für die guten Kontakte und Gespräche in 2025, und werden unsererseits alles dafür tun, weiterhin erfolgreich die Interessen des Handels zu vertreten.   Ihr Team des Handelsverband Südwest

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

23. Dezember 2025|Fakten, Politik, Recht, Top News|

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren. Mindestlohn 2026 Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026) 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant Minijob 2026 Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €. Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 €  auf 7.236 €. Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber

Nach oben