Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Fußverkehrs-Check in Kaiserslautern auf dem Bännjerrück – Stadt lädt Bürgerinnen und Bürger zum Auftaktworkshop am 20. Mai ein

Fußverkehrs-Check in Kaiserslautern auf dem Bännjerrück – Stadt lädt Bürgerinnen und Bürger zum Auftaktworkshop am 20. Mai ein

Veröffentlicht am: 30. April 2025

Kaiserslautern. Am Dienstag, 20. Mai , startet der erste Fußverkehrs-Check der Stadt Kaiserslautern mit einem Auftaktworkshop. Dabei nimmt die Stadtverwaltung den Fußverkehr rund um die Stresemannschule und das kleine Versorgungszentrum im Rauschenweg/Am Rabenfels unter die Lupe. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren:

  • Was funktioniert bereits gut?
  • Welche Probleme gibt es?
  • Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen?
  • Wo fehlt Platz?

Bei dem Fußverkehrs-Check unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ beleuchten unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange des Fußverkehrs aus verschiedenen Blickwinkeln. Kern des Projekts sind zwei Begehungen, bei denen vor Ort die Situation der Fußgängerinnen und Fußgänger analysiert wird. In Kommunen, die sich gut zu Fuß erleben lassen, profitiert nicht nur die Lebensqualität, sondern auch der Einzelhandel und die Gastronomie. Denn wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Die Fußverkehrs-Checks werden vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt. Gemeinsam wollen das Land und die Stadt Kaiserslautern mehr Verkehr auf die Füße verlagern, denn zu Fuß gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung. Zudem ist es umwelt- und sozialverträglich und fördert die Gesundheit.

Der Fußverkehrs-Check setzt sich aus vier verschiedenen Bausteinen zusammen. Gestartet wird mit dem Auftaktworkshop am 20. Mai, bei dem unter anderem Themen und Routen für die Begehungen vorgeschlagen und diskutiert werden – gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden. Noch vor den Sommerferien 2025 geht es auf zwei Begehungen zu Fuß im Umfeld der Stresemannschule auf dem Bännjerrück. Dabei wird die erste Begehung vor allem den nördlichen Bereich umfassen, rund um das Versorgungszentrum mit Bäckerei, Metzgerei, Apotheke und Arztpraxen, während die zweite Begehung die Schulwege der Grundschule und der weiterführenden Schulen sowie die Anbindung an den Bahnhaltepunkt betrachtet. Vor Ort ermitteln die Teilnehmenden Schwachstellen und diskutieren mögliche Lösungen. Auf dieser Basis werden im Anschluss Vorschläge zur Fußverkehrsförderung entwickelt, die im Rahmen eines Abschlussworkshops im September 2025 vorgestellt und erörtert werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, sich bei dem Fußverkehrs-Check einzubringen. Als Expertinnen und Experten und Betroffene vor Ort sind ihre Erfahrungen und Ansichten besonders wichtig. In der Umsetzung des Projekts wird die Stadt Kaiserslautern von dem Fachbüro Planersocietät unterstützt, das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten.

Die Termine im Überblick:

Auftaktworkshop
Datum: 20. Mai 2025
Uhrzeit: 17 Uhr
Ort: Stresemannschule, Stresemannstraße 3, 67663 Kaiserslautern

Begehung 1 – Themenschwerpunkt Einzelhandel, Querungen, Barrierefreiheit
Datum: 24. Juni 2025
Uhrzeit: 17 Uhr
Treffpunkt: Rauschenweg 29-35 (Ladenzeile), 67663 Kaiserslautern

Begehung 2 – Themenschwerpunkt Schulwege
Datum: Anfang Juli 2025 (das genaue Datum wird noch mitgeteilt)
Uhrzeit: 9 Uhr
Treffpunkt: Rauschenweg 29-35 (Ladenzeile), 67663 Kaiserslautern

Abschlussworkshop
Datum: 16. September 2025
Uhrzeit: 17 Uhr
Ort: Stresemannschule, Stresemannstraße 3, 67663 Kaiserslautern

Um eine Kontinuität in der Diskussion zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an möglichst allen öffentlichen Terminen des Fußverkehrs-Checks – Auftaktworkshop, Begehung, Abschlussworkshop – wünschenswert. Das Referat Stadtentwicklung freut über jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer.

(Text: Pressestelle Stadt Kaiserslautern/hv/cb; Foto: Stadt Kaiserslautern)

Die letzten Artikel

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli

1. Juli 2026|Top News|

Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August

1. Juli 2026|Gesetzesänderungen, HVSUEW, Top News|

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen

Abschaffung der Minijobs: HDE warnt vor „gefährlichem Irrweg“ in der Rentenreform

25. Juni 2026|HVSUEW, Politik, Top News|

Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Einer der weitreichendsten Vorschläge: Beitragsfreie Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagiert mit scharfer Kritik und warnt vor massiven Jobverlusten im Einzelhandel. „Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel“ Die Alterssicherungskommission hat ihren 80-seitigen Bericht am 23. Juni an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Einer der zentralen Vorschläge: Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Betroffen wären potenziell bis zu 6,8 Millionen Menschen. Der HDE lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. „Die weitgehende

Nach oben