Einigung über neue EU-Spielzeugverordnung erzielt
Spielzeugverordnung. Mitte April haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU in den Trilogverhandlungen auf eine überarbeitete Spielzeugverordnung geeinigt. Der finale Gesetzestext muss nun noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat formell angenommen werden.
Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass (DPP). Dieser soll künftig auf jedem Spielzeug – etwa über einen QR-Code – verfügbar sein und leicht zugängliche Informationen zu Sicherheit und Warnhinweisen liefern. Zudem sieht die Verordnung strengere Vorgaben für den Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) vor.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Vorschriften nach einer Übergangsfrist von viereinhalb Jahren in Kraft.
Ziel: Besserer Schutz der Kindergesundheit
Die überarbeitete Verordnung zielt darauf ab, die Zahl unsicherer Spielzeuge – insbesondere aus Online-Verkäufen und Drittstaatenimporten – deutlich zu senken.
Wesentliche Neuerungen:
- Verbot gefährlicher Chemikalien: Spielzeuge dürfen künftig keine krebserregenden, hormonell wirksamen (endokrinen), atemwegsschädigenden oder hautreizenden Stoffe enthalten. PFAS und bestimmte Bisphenole werden vollständig verboten.
- Verbot allergener Duftstoffe: Diese dürfen nicht mehr in Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten oder in solches, das in den Mund genommen wird, verwendet werden.
- Verpflichtende Sicherheitsbewertung: Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine umfassende Analyse aller potenziellen Risiken – chemischer, physikalischer, mechanischer und elektrischer Art – vornehmen. Dabei sind auch Aspekte wie Entflammbarkeit, Hygiene und psychische Gesundheit bei digitalem Spielzeug zu berücksichtigen.
Digitale Produktpässe und bessere Marktüberwachung
Der digitale Produktpass wird verpflichtend für alle in der EU verkauften Spielzeuge. Er soll unter anderem:
- die Rückverfolgbarkeit verbessern,
- die Zoll- und Marktüberwachung erleichtern,
- sowie Sicherheitsinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zugänglich machen.
Online-Marktplätze müssen künftig sicherstellen, dass vor dem Kauf sichtbar ist, ob ein Produkt das CE-Zeichen, relevante Warnhinweise und einen QR-Code zum digitalen Produktpass trägt.
Klarere Pflichten für Wirtschaftsakteure
Die Verordnung präzisiert die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Importeuren, Händlern und Fulfillment-Dienstleistern. Zudem wird sie mit anderen EU-Vorgaben wie der Produktsicherheitsverordnung, dem Ökodesign-Rahmen und dem Gesetz über digitale Dienste harmonisiert.
Stimmen aus dem Parlament
Marion Walsmann (EVP, Deutschland):
„Obwohl die EU weltweit bereits über die sichersten Spielzeuge verfügt, war jedes fünfte Produkt auf der EU-Liste gefährlicher Waren ein Spielzeug. Die Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie war daher dringend nötig. Wir reduzieren nicht nur die Risiken durch gefährliche Chemikalien, sondern stärken auch die Kennzeichnungspflicht im Online-Handel. Mit der neuen Verordnung schaffen wir ein zukunftssicheres Regelwerk für mehr Kinderschutz und fairen Wettbewerb.“
Nächste Schritte
Die Einigung wurde in zweiter Lesung vorzeitig erzielt. Nach der formellen Annahme durch den Ministerrat muss auch das Europäische Parlament den Text im Plenum billigen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 54 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen.
Der Handelsverband Südwest fordert entsprechende Überprüfung
„Diese Regelung ist allerdings nur dann für Verbraucher wirksam und eine Hilfe für ehrliche Händler, wenn auch eine entsprechende Überprüfung erfolgt und Spielwaren ohne Kennzeichnung konsequent aus dem Verkehr gezogen werden“, so Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest.
(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/cb; Foto: AdobeStock_551090212)
Die letzten Artikel
Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz fördert Digi-Coach für den Handel
Förderbescheid. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat am 17. Dezember 2024 an die ZERBA GmbH einen Förderbescheid zur Förderung eines Digitalcoaches für den Handel in Rheinland-Pfalz übergeben. Das Projekt, welches vom Handelsverband Südwest angestoßen wurde, soll alle Handelsunternehmen in entscheidenden Bereichen der Digitalisierung weiter bringen. Dabei steht der Digitalcoach im engen Kontakt mit Händlern und begleitet sie bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Er erfasst die Ist-Situation und analysiert die operativen Prozesse vor Ort, um somit gemeinsam mit den Händlern eine individuelle Digitalisierungslösung zu erarbeiten. Außerdem wird der Digitalcoach Workshops und Schulungen organisieren sowie einen Beitrag zur Digitalisierung im
Förderung des Projektes Digital Coach für den Handel im Saarland
Förderbescheid/Saarland. Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie fördert das vom Handelsverband Südwest e.V. angestoßene Projekt „Digitalcoach für den Handel im Saarland“. Ziel ist es Vorbehalte gegen die Digitalisierung abzubauen und eine auf die individuellen Bedürfnisse der Händler angepasste Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und daraus folgend, geeignete Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen. Dabei wird der Digitalcoach den Schwerpunkt auf Back-Office Lösungen bei der Digitalisierung legen und die Händler schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung von Abläufen beraten. Zentrales Themenfeld wird die Digitalisierung des Human Resources (HR) Bereichs. Insbesondere werden arbeitsvertragliche Dokumentationspflichten in den Fokus genommen, aber auch die Digitalisierung von Prozessen wie Buchhaltung,
Zwischenbilanz Weihnachtsgeschäft 2024 – Rheinland-Pfalz
Nach verhaltenem Beginn, gewinnt das Weihnachtsgeschäft in den letzten Tagen vor dem Fest etwas an Dynamik „Der bisherige Verlauf des Weihnachtsgeschäftes in Rheinland-Pfalz, blieb bei vielen Händlern hinter dem Vorjahr zurück“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Die Umsatzzufriedenheit startete in der erste Adventswoche sehr Verhalten gegenüber dem Vorjahr (17 % waren zufrieden mit der Entwicklung), steigerte sich aber in der zweiten Adventswoche (28 %). In der dritten Adventswoche erlitt sie einen Einbruch (21 %), erholte sich aber in der vierten Adventswoche. Dort waren 30 % mit der Umsatzentwicklung zufrieden. Auch die Kundenfrequenzen waren bisher nicht zufriedenstellend. Zwar hatte […]

