Jetzt ist Zeit zum Handeln: Der Handelsverband Südwest unterstützt gemeinsame Erklärung gegen politischen Mindestlohn

Jetzt ist Zeit zum Handeln: Der Handelsverband Südwest unterstützt gemeinsame Erklärung gegen politischen Mindestlohn

Veröffentlicht am: 15. Mai 2025Kategorien: Politik, Top News

Handelsverband Südwest/Mindestlohn. Der Handelsverband Südwest stellt sich gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und weiteren Spitzenverbänden entschieden gegen eine politische Festlegung des Mindestlohns. In einer gemeinsamen Erklärung (Veröffentlichung auf BILD.de), beziehen die Verbände klar Stellung gegen die Forderung nach einem staatlich festgelegten Mindestlohn von 15 Euro im Rahmen der laufenden Koalitionsverhandlungen.

Wirtschaft warnt vor Folgen einer Mindestlohnerhöhung

Unter dem Titel „15 Euro Mindestlohn? Wirtschaft schlägt Voll-Alarm“ warnt die Wirtschaft eindringlich vor den gravierenden Folgen einer politischen Einmischung in die Arbeit der Mindestlohnkommission. Ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn von 15 Euro könnte zu einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit, zu mehr Insolvenzen und zu einem weiteren Inflationsschub führen.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es:

„Am Ende verlieren alle.“
Die Unterzeichner – darunter der Handelsverband, der Deutsche Bauernverband, der Raiffeisenverband, der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, Gesamtmetall sowie der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände – warnen vor den Folgen eines politischen Eingriffs in den bislang unabhängigen Prozess der Lohnfindung.

Handelsverband Südwest bezieht klar Stellung

Die im Sondierungspapier formulierte Zielmarke eines gesetzlichen Mindestlohns von 15 Euro bis 2026 würde – sofern dieser Wert nicht im Rahmen der bestehenden Regelungen durch die Mindestlohnkommission erreicht wird – einen erneuten staatlichen Eingriff in ein bislang autonomes Verfahren darstellen.

Ein solcher Eingriff wirft grundlegende Fragen auf: Warum existiert überhaupt eine Mindestlohnkommission, wenn politische Entscheidungen deren Zuständigkeit unterlaufen? Der ursprüngliche Zweck dieser Kommission war es, die Festlegung des Mindestlohns von parteipolitischen Interessen zu entkoppeln und auf einer sachlichen, wirtschaftlich fundierten Grundlage zu belassen.

Verstößt die Politik nun selbst gegen ihre eigenen Regeln, droht dies das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit von Gesetzen und Institutionen zu untergraben. Der Eindruck, dass politische Entscheidungsträger sich nicht an gesetzliche Verfahren halten, könnte dazu führen, dass auch Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung von Regeln weniger ernst nehmen – ein Zustand, der politischer Verdrossenheit Vorschub leistet statt sie zu bekämpfen.

„Zudem hängt die Bewertung einer Mindestlohnerhöhung stark von der Perspektive der Betroffenen ab. Arbeitnehmer, die von höheren Löhnen profitieren, begrüßen diese naturgemäß. Für viele Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe (KMU), die das Rückgrat unserer Wirtschaft und der beruflichen Ausbildung bilden – bedeutet eine solche Maßnahme jedoch eine erhebliche Belastung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Handel, haben sich nicht verbessert: Margen sinken, während Kosten für Energie, Waren und Personal steigen. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns könnte hier zu Personalabbau oder gar Betriebsschließungen führen“, so Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Südwest.

Auch tarifpolitisch ist ein staatlicher Eingriff problematisch. Eine außerplanmäßige Mindestlohnerhöhung würde in bestehende Tarifverträge mit festgelegten Laufzeiten eingreifen. Dies wäre ein weiterer Eingriff in die Tarifautonomie – ein Prinzip, das zu Recht als elementar für die Sozialpartnerschaft in Deutschland gilt.

„Angesichts dieser Punkte appellieren wir eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, mit Augenmaß und unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden“, fordert Dr. Thomas Scherer.

Auch allgemeinverbindliche Tarifverträge sind keine Allzwecklösung. Die Erfahrungen im Einzelhandel zeigen, wie schwierig und langwierig tarifpolitische Reformprozesse sein können. Trotz wiederholter Anläufe ist es bislang nicht gelungen, eine grundlegende Strukturreform der Entgelttarife umzusetzen. Solange solche strukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, wäre eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) nicht zielführend.

„Wir Arbeitgeber stehen durchaus bereit, tragfähige tarifliche Lösungen mitzutragen – vorausgesetzt, sie sind wirtschaftlich realistisch und praxisnah. Dass dies möglich ist, zeigen zwei bestehende allgemeinverbindliche Tarifverträge im rheinland-pfälzischen Einzelhandel“, ergänzt Hauptgeschäftsführer Dr. Scherer.

Die Kommission berät derzeit über die nächste Anpassung

Die Mindestlohnkommission hat inzwischen ihre Unabhängigkeit betont und plant, bis Mitte des Jahres eine Entscheidung über die künftige Höhe des Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre zu treffen: Zur Mitteilung der Kommission (WiWo)  

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/hv/cb; Foto: AdobeStock_135160421)

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