Millionen-Investition: Lidl plant moderne Vorzeige-Filiale in Kaiserslauterns Innenstadt
Kaiserslautern. Moderner, heller, größer – die Lidl-Filiale in der Augustastraße in Kaiserslautern steht vor einem grundlegenden Wandel. Der bestehende Markt soll einem zeitgemäßen Neubau weichen, von dem nicht nur die Kundschaft, sondern auch die Anwohner profitieren sollen.
Seit 2003 betreibt der Discounter Lidl seine eingeschossige Filiale gegenüber von Mömax. Vor einigen Jahren wurde die Verkaufsfläche erweitert, derzeit misst sie rund 1.300 Quadratmeter. Doch das reicht dem zur Schwarz-Gruppe gehörenden Lebensmittelriesen nicht mehr aus – vor allem, weil das Bestandsgebäude weder energetisch noch baulich heutigen Standards entspricht.
In Zukunft soll auf rund 1.800 Quadratmetern eingekauft werden können. „Wir wollen in Kaiserslautern etwas Besonderes schaffen und für die Zukunft bauen“, erklärt Marisa Freund von der Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH. Geplant ist eine sogenannte Metropol-Filiale – ein Konzept, das es bisher nur vereinzelt gibt. Die erste ihrer Art eröffnete Lidl 2019 in Frankfurt. Dort wird das zweigeschossige Gebäude als Kombination aus Park- und Einkaufsfläche genutzt, mit einer modernen, lichtdurchfluteten Fassade.
Kein größeres Sortiment – aber deutlich mehr Raum
Beim jüngsten Termin im städtischen Bauausschuss stellte Freund klar: Das Warenangebot wird nicht erweitert, lediglich die Verkaufsfläche. Grund dafür dürfte auch das Einzelhandelskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 sein, in dem festgehalten ist, dass an dieser Stelle kein wesentliches Wachstum der Verkaufsfläche vorgesehen ist.
Dennoch wirbt Lidl mit der Attraktivität des neuen Formats. Künftig soll ebenerdig geparkt werden können, während der eigentliche Verkaufsraum im ersten Obergeschoss angesiedelt wird – mit barrierefreiem Zugang, breiten Gängen und großzügigen Glasfronten. Auch für das Personal sollen modernere und größere Aufenthaltsräume entstehen.
„Der Handel braucht neue Konzepte, um für die Kunden attraktiv zu bleiben und damit zur Stärkung der Standorte beizutragen“, sagt Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Südwest. Besonders das Konzept der Metropol-Filiale wertet den Standort auf und trägt der Tatsache Rechnung, dass – entgegen dem Wunschdenken vieler Politiker – das Auto für viele Kunden nach wie vor das Hauptfortbewegungsmittel beim Wocheneinkauf ist, so Scherer abschließend.
(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/cb; Quelle. Rheinpfalz; Foto: C. Bardon)
Die letzten Artikel
Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt
Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen
Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz
Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

