Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Fußverkehr in Zweibrücken – Fortsetzung des Fußverkehrs-Checks mit einer öffentlichen Begehung

Fußverkehr in Zweibrücken – Fortsetzung des Fußverkehrs-Checks mit einer öffentlichen Begehung

Veröffentlicht am: 13. Juni 2025

Zweibrücken. Als eine von zehn Kommunen nimmt die Stadt Zweibrücken in diesem Jahr an den Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz teil. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ wird der Fußverkehr in Zweibrücken gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung genau unter die Lupe genommen.

Der erste Beteiligungsbaustein war der gut besuchte Auftaktworkshop im Mai. Nun geht der Fußverkehrs-Check mit zwei Begehungen in die nächste Runde.

Die erste Begehung in der Umgebung der Innenstadt führt über die Landauer Straße, entlang des Bleicherbachs, über die Saarlandstraße zur Rosengartenstraße. Von dort geht es über die Gutenbergstraße und den Schlossplatz bis zum ZOB in Zweibrücken.

Die zweite Begehung rund um den Bubenhauser Kreisel beginnt an der Ecke Fruchtmarktstraße/Hauptstraße. Die Route führt in Richtung Bubenhauser Kreisel, quert diesen und verläuft anschließend über die Gottlieb-Daimler-Straße bis zum Bahnhof Zweibrücken.

Unterwegs werden Probleme und Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wobei die eigenen alltäglichen Erfahrungen die notwendige lokale Expertise bilden. Typische Fragestellungen sind zum Beispiel: Wo ist der Bürgersteig zu eng, wo eine sichere Straßenquerung erforderlich, wo eine (bessere) Beleuchtung sinnvoll?

Die Stadt Zweibrücken lädt herzlich ein, auch in dieser Phase die eigenen Alltagserfahrungen beim Fußverkehrs-Check einzubringen, um zusammen zu entscheiden, welche Veränderungen am dringlichsten sind!

 

Die 1. Begehung findet statt:

Datum: 23. Juni

Uhrzeit: 17 Uhr

Treffpunkt: Parkplatz bei der Haltestelle Zweibrücken-Rosengarten

Die 2. Begehung findet statt:

Datum: 24. Juni

Uhrzeit: 17 Uhr

Treffpunkt: Alexanderplatz

(Text: Pressestelle Stadt Zweibrücken/hv/cb; Foto: AdobeStock_305131019)

 

Die letzten Artikel

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli

1. Juli 2026|Top News|

Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August

1. Juli 2026|Gesetzesänderungen, HVSUEW, Top News|

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen

Abschaffung der Minijobs: HDE warnt vor „gefährlichem Irrweg“ in der Rentenreform

25. Juni 2026|HVSUEW, Politik, Top News|

Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Einer der weitreichendsten Vorschläge: Beitragsfreie Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagiert mit scharfer Kritik und warnt vor massiven Jobverlusten im Einzelhandel. „Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel“ Die Alterssicherungskommission hat ihren 80-seitigen Bericht am 23. Juni an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Einer der zentralen Vorschläge: Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Betroffen wären potenziell bis zu 6,8 Millionen Menschen. Der HDE lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. „Die weitgehende

Nach oben