Die Passbilddigitalisierung – Interview mit Steffen Kahnt, Geschäftsführer Bundesverband Technik des Einzelhandels
Pressestelle Handelsverband Südwest: Welche wirtschaftlichen Folgen erwarten Sie für den Verband durch die aktuelle digitale Fotoerstellung direkt in den Behörden? Und vor allem, wie bewerten Sie diese?
Herr Kahnt: „Unsere Hauptsorge war zunächst, dass Fotohändler und Fotografen keine Passbilder mehr produzieren dürfen und dass diese nur noch im Amt erstellt werden. Das konnten wir jedoch abwenden. Mit großer medialer Wirkung – nicht zuletzt beim damaligen Bundesinnenminister – sorgten wir für einen öffentlichen Aufschrei, der schließlich zu einer Relativierung dieser Regelung führte. Jetzt haben die Händler die Möglichkeit, über eine sichere Plattform, wie sie zum Beispiel die Verbundgruppe Ringfoto für E-Pass-Fotos entwickelt hat, weiterhin Passbilder zu produzieren. Parallel dazu wollen die Bundesdruckerei und einige Stadtverwaltungen jedoch eigene Passbild-Terminals installieren. Teilweise verschenkt die Bundesdruckerei diese Terminals, um mit Steuergeldern Gewinn zu erzielen. Diese Praxis wird von den Händlern sehr kritisch gesehen. Sie setzen sich dafür ein, dass der Service, den die Kommunen oder Stadtverwaltungen nicht in der gewünschten Breite leisten können – zum Beispiel für kleine Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Senioren – weiterhin durch private Unternehmer bereitgestellt wird. Sie möchten sicherstellen, dass dieser Service auch in Zukunft erhalten bleibt und im Bewusstsein der Kunden verankert ist.“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Welche Bedeutung haben Ausweisbilder aktuell für den Ertrag klassischer Fotostudios?
Herr Kahnt: „Das Geschäft mit Passbildern ist nicht nur ein wesentlicher Umsatzanteil, sondern auch ein bedeutender Gewinnbringer für Fotohändler und Fotografen.“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Rechnen Sie mit einer Marktverdrängung kleiner Fotobetriebe durch große Ketten oder Angebote von Behörden?
Herr Kahnt: „Die Gefahr ist groß, da diese Terminals teilweise kostenlos bei den Stadtverwaltungen eingeführt werden. Dennoch haben wir durch die Sensibilisierung der Händler und durch die Bereitstellung von Musterbriefen, mit denen sie sich an die Stadtverwaltungen wenden können, erreicht, dass viele Händler aktiv und intensiv den Dialog mit ihrer Passverwaltung suchen, um sicherzustellen, dass ihr Verfahren auch in der Praxis funktioniert. Es gab zunächst nur eine kleine Übergangsfrist. Das Foto, das beim Fotohändler geschossen wird, kann mit einem QR-Code versehen werden, der auch bei der Passverwaltung gelesen werden kann. In einigen Fällen scannen die Behörden noch das Foto, weil die Systeme noch nicht reibungslos funktionieren. Ich höre jedoch von vielen Händlern, dass es seit dem Start im Mai jetzt gut anläuft.“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Was bedeutet die notwendige Zertifizierung durch das BSI konkret für kleinere Fotostudios – organisatorisch und finanziell?
Herr Kahnt: „Die Betriebe müssen sich einmal an ein System anschließen und benötigen eine Kamera, die mit diesem System kompatibel ist.“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Gibt es ausreichend Informationen und Unterstützung für Betriebe, die zertifizierte Anbieter werden wollen?
Herr Kahnt: „Wir haben für alle Betriebe einen speziellen Link mit allen Informationen kommuniziert: Infobox 29.1.2025“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Inwieweit war der Fotoverband, also auch Sie, in die gesetzgeberischen Prozesse zur neuen Ausweisregelung eingebunden und welche Forderungen hatten Sie an die Politik?
Herr Kahnt: „Die erste Forderung, die wir in den Gesprächen mit dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium geäußert haben, war, dass die Privatwirtschaft auch in Zukunft diese Bilder produzieren darf. Dieses Ziel haben wir erreicht. In den letzten Jahren ging es vor allem um die praktische Umsetzung eines Verfahrens, das für den Fotohandel machbar ist. Wir können nun mit Freude berichten, dass wir dieses margenwichtige Geschäft dem Fotohandel erhalten konnten.“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Bedeutet das, dass keine weiteren rechtlichen Schritte notwendig sind, da alles gut funktioniert und Sie die Händler und Verbände ausreichend unterstützen?
Herr Kahnt: „Im Großen und Ganzen funktioniert das System, und die Händler nutzen es. Das ist die wichtigste Information. Man muss jedoch sagen, dass es vor allem bei der praktischen Zusammenarbeit mit dem Passamt vor Ort noch Klärungsbedarf gibt. Aber das Verfahren funktioniert, und die Händler können es nutzen. Es ist inzwischen ein fester Bestandteil des Alltags geworden.“
Pressestelle Handelsverband Südwest: Welche Rolle können Fotofachgeschäfte künftig im Bereich der Ausweisfotografie spielen? Welche langfristige Perspektive sieht der Verband für klassische Fotogeschäfte im digitalen Zeitalter?
Herr Kant: „Gerade die fotografischen Dienstleistungen sind im Fotohandel ein ganz wichtiges Geschäft, da sie margenstark sind und für die Händler extrem wichtig bleiben. Passbilder wird man immer benötigen.“
(Interview Pressestelle Handelsverband Südwest/cb; Foto: Steffen Kahnt)
Die letzten Artikel
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest

