HDE-Konsumbarometer Dezember: Verbraucherstimmung fällt auf Jahrestief
HDE-Konsumbarometer. Die Hoffnung auf einen vorweihnachtlichen Stimmungsschub bleibt aus: Die Verbraucherstimmung in Deutschland sinkt im Dezember weiter und erreicht laut aktuellem HDE-Konsumbarometer den niedrigsten Stand seit Jahresbeginn. Damit endet 2025 aus Sicht des Konsums ähnlich schwach, wie es begonnen hat – ohne Impulse, die auf eine baldige wirtschaftliche Erholung schließen lassen.
Kaufzurückhaltung nimmt weiter zu
Die Verbraucher zeigen sich im Dezember erneut zurückhaltender. Der Trend geht stärker in Richtung Sparen, während die Anschaffungsneigung im Vergleich zum Vormonat noch einmal nachlässt. Für den Handel bedeutet dies wenig Rückenwind für das Weihnachtsgeschäft: Der HDE geht von eher mäßigen Umsätzen aus, da viele Haushalte größere Ausgaben bewusst verschieben und geplante Sparbeträge erhöhen.
Pessimistische Erwartungen an die Gesamtwirtschaft
Ein zentraler Treiber dieser vorsichtigen Haltung bleibt die anhaltende wirtschaftliche Unsicherheit. Die Konjunkturerwartungen der Befragten sinken deutlich und fallen auf das niedrigste Niveau seit Anfang 2024. Die Verbraucher rechnen offenbar nicht damit, dass der Jahreswechsel spürbare Besserung oder gesamtwirtschaftliche Wachstumsimpulse bringt.
Positive Signale bei den Einkommenserwartungen
Einen kleinen Lichtblick liefert die Einschätzung der persönlichen finanziellen Lage. Im Vergleich zum Vormonat verbessern sich die Einkommenserwartungen der Verbraucher. Möglich ist, dass erste Maßnahmen der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung hier Wirkung zeigen. Für den Konsum insgesamt reicht dieser Effekt aber bisher nicht aus.
Ein verlorenes Konsumjahr 2025
Das Fazit fällt ernüchternd aus: 2025 war für die Verbraucherstimmung ein verlorenes Jahr. Die Stimmungswerte liegen zum Jahresende nahezu auf dem gleichen niedrigen Niveau wie zum Jahresbeginn. Für die kommenden Wochen bedeutet das: Zurückhaltung statt Kauflaune, Stabilisierung statt Rekorde. Ohne deutliche wirtschaftliche Signale bleibt ein nachhaltiger Konsumaufschwung vorerst unwahrscheinlich.
Interessierte finden hier weitere Informationen.
(Text: HDE Handelsverband Deutschland/hv/ms; Foto: Arciv/Logos)
Die letzten Artikel
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht
Webinarreihe „Der Handel von morgen“: Sechs Termine bis Dezember
Webinarreihe. Ab dem 24. Juni unterstützt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel gemeinsam mit der IHK Darmstadt Händler dabei, mit den aktuellen Entwicklungen im Handel Schritt zu halten. Sechs kostenfreie Webinare vermitteln bis zum 2. Dezember praxisnahes Wissen zu KI, Social Media, E-Commerce, IT-Sicherheit, GEO und Payment. Von Social Commerce bis Kartenzahlung Der Handel verändert sich schneller, als viele Betriebe ihre Prozesse anpassen können. Neue Technologien, veränderte Kundenerwartungen und ein zunehmend digitaler Vertrieb stellen den Mittelstand vor Herausforderungen, die sich kaum noch ignorieren lassen. Genau hier setzt die Webinarreihe „Der Handel von morgen“ an. In sechs Online-Sessions zeigt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel, wie
Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein
Speyer. Wie sicher, komfortabel und barrierefrei sind die Wege für Fußgänger in Speyer? Dieser Frage geht die Stadt im Rahmen des Fußverkehrs-Checks 2026 nach. Bei zwei öffentlichen Begehungen am 22. und 24. Juni können Bürger ihre Erfahrungen und Hinweise direkt einbringen. Anmeldung bis 18. Juni. Gut zu Fuß, gut für den Handel Speyer gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Das Programm steht unter dem Motto „Gut zu Fuß in meiner Stadt“ und wird vollständig vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen des Schwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ finanziert. Den

