Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren.
Mindestlohn 2026
- Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
- 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant
Minijob 2026
- Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €
- Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 € auf 7.236 €
Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und 2 Jahre lang aufbewahren. Der Zoll kann diese bei einer Kontrolle anfordern.
Unerwartetes Überschreiten der Minijobgrenze
Wenn die Minijobgrenze gelegentlich und unerwartet überschritten wird, bleibt der Minijob bestehen.
Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Höchstens 2 Monate im Jahr über der Grenze
- In diesen Monaten maximal bis zur doppelten Minijobgrenze
- Der Jahresverdienst bleibt im Regelfall unter 7.236 Euro (Stand 2026)
- Insgesamt dürfen als Ausnahmeregelung maximal 8.442 Euro im Jahr verdient werden (das 14-Fache der monatlichen Grenze)
(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_257803706)
Die letzten Artikel
Informativ, inspirierend und überraschend! – Branchentagung in Mannheim am 3. und 4. Juni
Mannheim. Die GPK Branchentagung 2025 steht unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten“. Das spiegelt sich auch im Programm wider. Hochkarätige Key Notes wechseln sich mit praxisnahen Workshops ab und auch
Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.
Die Mitglieder sind herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.05.2025, 10:00 Uhr in der Geschäftsstelle Mainz, aber auch mit elektronischer Teilnahmemöglichkeit (hybrid) eingeladen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 12.05.2025 an. Dies gilt auch für eine digitale Teilnahme, da dann ein entsprechender Zugangslink zugesendet wird. Tagesordnung: Begrüßung Bericht des Präsidenten und der Geschäftsführung Überblick der bisherigen Aktivitäten in 2025 Kassenbericht und Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 Entlastung Präsidium und Geschäftsführung Genehmigung des Etatvoranschlages für das Rechnungsjahr 2026 Verschmelzung Handelsverband Saarland e.V. und Handelsverband Südwest e.V. Satzungsänderung Verschiedenes Die angedachten Satzungsänderungen finden Sie hier. Bitte melden Sie sich hier für
Neuer BTE-Digital Day am 6. Mai: Über 20 kostenfreie Online-Vorträge rund um digitale Innovationen im Fashionhandel
BTE Digital Day. Wer sich flexibel und kostenlos über digitale Trends und Innovationen in der Modebranche informieren möchte, sollte sich den ersten „BTE-Digital Day – Innovationen für den Fashionhandel“ am 6. Mai nicht entgehen lassen. Das neue Online-Event des BTE bietet zwischen 9 und circa 17 Uhr ein abwechslungsreiches Programm mit mehr als 20 Vorträgen zu innovativen Dienstleistungen, Tools und Lösungen für den Fashionhandel. Besonders interessant ist das Format für Unternehmen, die aus Zeit- oder Kostengründen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Die Live-Teilnahme am 6. Mai ist ideal, denn hier besteht die Möglichkeit, den Referentinnen und Referenten direkt im Live-Chat

