Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren.
Mindestlohn 2026
- Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
- 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant
Minijob 2026
- Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €
- Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 € auf 7.236 €
Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und 2 Jahre lang aufbewahren. Der Zoll kann diese bei einer Kontrolle anfordern.
Unerwartetes Überschreiten der Minijobgrenze
Wenn die Minijobgrenze gelegentlich und unerwartet überschritten wird, bleibt der Minijob bestehen.
Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Höchstens 2 Monate im Jahr über der Grenze
- In diesen Monaten maximal bis zur doppelten Minijobgrenze
- Der Jahresverdienst bleibt im Regelfall unter 7.236 Euro (Stand 2026)
- Insgesamt dürfen als Ausnahmeregelung maximal 8.442 Euro im Jahr verdient werden (das 14-Fache der monatlichen Grenze)
(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_257803706)
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