Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Veröffentlicht am: 23. Dezember 2025

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren.

Mindestlohn 2026

  • Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
  • 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant

Minijob 2026

  • Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €
  • Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 € auf 7.236 €

Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und 2 Jahre lang aufbewahren. Der Zoll kann diese bei einer Kontrolle anfordern.

Unerwartetes Überschreiten der Minijobgrenze

Wenn die Minijobgrenze gelegentlich und unerwartet überschritten wird, bleibt der Minijob bestehen.

Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Höchstens 2 Monate im Jahr über der Grenze
  • In diesen Monaten maximal bis zur doppelten Minijobgrenze
  • Der Jahresverdienst bleibt im Regelfall unter 7.236 Euro (Stand 2026)
  • Insgesamt dürfen als Ausnahmeregelung maximal 8.442 Euro im Jahr verdient werden (das 14-Fache der monatlichen Grenze)

(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_257803706)

Die letzten Artikel

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben