Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren.
Mindestlohn 2026
- Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
- 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant
Minijob 2026
- Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €
- Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 € auf 7.236 €
Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und 2 Jahre lang aufbewahren. Der Zoll kann diese bei einer Kontrolle anfordern.
Unerwartetes Überschreiten der Minijobgrenze
Wenn die Minijobgrenze gelegentlich und unerwartet überschritten wird, bleibt der Minijob bestehen.
Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Höchstens 2 Monate im Jahr über der Grenze
- In diesen Monaten maximal bis zur doppelten Minijobgrenze
- Der Jahresverdienst bleibt im Regelfall unter 7.236 Euro (Stand 2026)
- Insgesamt dürfen als Ausnahmeregelung maximal 8.442 Euro im Jahr verdient werden (das 14-Fache der monatlichen Grenze)
(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_257803706)
Die letzten Artikel
Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes
Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren
Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass
QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt
Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

