Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Bürokratieabbau durch Bürgerbeteiligung: Neues Portal sammelt Verbesserungsvorschläge

Bürokratieabbau durch Bürgerbeteiligung: Neues Portal sammelt Verbesserungsvorschläge

Veröffentlicht am: 3. Februar 2026

Wer kennt es nicht: Man steht im Amt, braucht drei verschiedene Formulare für einen simplen Antrag, und am Ende fehlt trotzdem noch eine Unterschrift. Oder man will ein Unternehmen gründen und verzweifelt an einem Dschungel aus Vorschriften, die niemand so richtig versteht. Genau hier will die Bundesregierung jetzt ansetzen – und zwar mit Hilfe derer, die den Bürokratie-Irrsinn täglich am eigenen Leib erfahren.

Seit Mitte Dezember ist das Portal „EinfachMachen“ online. Die Idee dahinter ist eigentlich simpel: Wer auf unnötige Hürden stößt, soll das melden können. Egal ob Privatperson, Firmenchef oder Verwaltungsmitarbeiter – jeder kann dort schildern, wo es hakt und wie es besser laufen könnte. So etwas gab es auf Bundesebene bisher noch nicht.

Das Ganze ist Teil der sogenannten Modernisierungsagenda, mit der die Regierung die Verwaltung endlich ins 21. Jahrhundert hieven will. Und mal ehrlich: Es wird auch Zeit. Während man anderswo längst seine Steuererklärung per App macht, wartet man hierzulande manchmal noch auf Behördenbriefe per Post.

Melden statt Aufregen

Die Bedienung soll denkbar einfach sein: Sieben Klicks, und schon ist die Meldung raus. Man beschreibt das Problem, schlägt eine Lösung vor, fertig. Die Meldungen werden dann sortiert und ausgewertet – in der Hoffnung, dass daraus konkrete Verbesserungen werden.

Das Portal ist unter einfach-machen.gov.de schon jetzt erreichbar, allerdings noch als Beta-Version. Das bedeutet: Es wird weiter daran gearbeitet. Ab nächstem Jahr soll das System ausgebaut werden, unter anderem mit KI-Unterstützung bei der Auswertung. Natürlich alles unter Einhaltung der Datenschutzregeln – immerhin geht es hier um eine Behörde. Weitere Informationen zur Initiative gibt es hier.

Umsetzung ist entscheidend

Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, mit im Boot sind auch das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium. Gerade die Wirtschaft drängt ja seit Jahren auf weniger Bürokratie. Jetzt haben Unternehmer, Selbstständige und Verbände die Chance, konkret zu sagen, wo der Schuh drückt.

Die Frage ist nur: Was passiert dann? Ein Portal ist ja schön und gut, aber wenn die Vorschläge nachher in irgendeiner Schublade verschwinden, hat niemand was davon. Entscheidend wird sein, ob die Regierung die Meldungen ernst nimmt und auch wirklich etwas ändert. Schnell und spürbar. Denn am Ende zählt nicht, wie viele Meldungen eingehen, sondern wie viele überflüssige Formulare am Ende tatsächlich verschwinden.

(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_466060212)

Die letzten Artikel

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben