Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen

AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen

Veröffentlicht am: 7. April 2026Kategorien: FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier

Wer in seinem Betrieb Auszubildende betreuen möchte, braucht den AdA-Schein – und kann ihn diesen Sommer im Kompaktkurs erwerben.

Das Zentrum für berufliche Aus- und Weiterbildung ZAW Primus Reich UG bietet vom 19. bis 26. Juni 2026 einen berufsbegleitenden Intensiv-Kompaktkurs zur „Ausbildung der Ausbilder“ (AEVO) an. In nur sieben Tagen bereitet der Kurs Teilnehmende gezielt auf die IHK-Prüfung vor – inklusive Prüfungssimulation.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Der Kurs richtet sich an alle, die Auszubildende in ihrem Unternehmen ausbilden möchten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Die erworbene Qualifikation ist bundesweit anerkannt und wird vor dem Prüfungsausschuss der IHK Rheinhessen in Worms abgelegt.

Ablauf und Inhalte

Der Kurs deckt alle vier AEVO-Handlungsfelder ab: von der Planung und Vorbereitung der Ausbildung über die praktische Durchführung bis hin zum Abschluss und ergänzt durch das Recht der Berufsbildung. Vor Kursbeginn erhalten Angemeldete schriftliche Arbeitsunterlagen zur Vorbereitung (ca. 20 Lernstunden). Der Unterricht findet im Hotel ARENS in St. Martin in der Pfalz statt; eine Übernachtung vor Ort ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Kosten

Die Kursgebühr beträgt 650,00 € zzgl. MwSt. Mitglieder des Handelsverbands Südwest e. V. erhalten 10 % Rabatt. Hinzu kommt die IHK-Prüfungsgebühr von derzeit 150,00 €.

Weitere Informationen und Anmeldung: info@zaw-primus.de oder telefonisch unter 0176 24510597.

(Text: ZAW Primus/hv/ks; Bild: ZAW Primus)

Die letzten Artikel

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2026

23. Dezember 2025|HVMITTE, HVSUEW, Top News, Twitter|

Der Handelsverband wünscht allen ein wenig Zeit zur Ruhe zu kommen, und sich die guten Dinge ins Gedächtnis zu rufen. Starten Sie mit neuer Kraft ins Jahr 2026. Wir bedanken uns für die guten Kontakte und Gespräche in 2025, und werden unsererseits alles dafür tun, weiterhin erfolgreich die Interessen des Handels zu vertreten.   Ihr Team des Handelsverband Südwest

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

23. Dezember 2025|Fakten, Politik, Recht, Top News|

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren. Mindestlohn 2026 Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026) 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant Minijob 2026 Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €. Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 €  auf 7.236 €. Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber

Nach oben