Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen

AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen

Veröffentlicht am: 7. April 2026

Wer in seinem Betrieb Auszubildende betreuen möchte, braucht den AdA-Schein – und kann ihn diesen Sommer im Kompaktkurs erwerben.

Das Zentrum für berufliche Aus- und Weiterbildung ZAW Primus Reich UG bietet vom 19. bis 26. Juni 2026 einen berufsbegleitenden Intensiv-Kompaktkurs zur „Ausbildung der Ausbilder“ (AEVO) an. In nur sieben Tagen bereitet der Kurs Teilnehmende gezielt auf die IHK-Prüfung vor – inklusive Prüfungssimulation.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Der Kurs richtet sich an alle, die Auszubildende in ihrem Unternehmen ausbilden möchten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Die erworbene Qualifikation ist bundesweit anerkannt und wird vor dem Prüfungsausschuss der IHK Rheinhessen in Worms abgelegt.

Ablauf und Inhalte

Der Kurs deckt alle vier AEVO-Handlungsfelder ab: von der Planung und Vorbereitung der Ausbildung über die praktische Durchführung bis hin zum Abschluss und ergänzt durch das Recht der Berufsbildung. Vor Kursbeginn erhalten Angemeldete schriftliche Arbeitsunterlagen zur Vorbereitung (ca. 20 Lernstunden). Der Unterricht findet im Hotel ARENS in St. Martin in der Pfalz statt; eine Übernachtung vor Ort ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Kosten

Die Kursgebühr beträgt 650,00 € zzgl. MwSt. Mitglieder des Handelsverbands Südwest e. V. erhalten 10 % Rabatt. Hinzu kommt die IHK-Prüfungsgebühr von derzeit 150,00 €.

Weitere Informationen und Anmeldung: info@zaw-primus.de oder telefonisch unter 0176 24510597.

(Text: ZAW Primus/hv/ks; Bild: ZAW Primus)

Die letzten Artikel

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben