AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen
Wer in seinem Betrieb Auszubildende betreuen möchte, braucht den AdA-Schein – und kann ihn diesen Sommer im Kompaktkurs erwerben.
Das Zentrum für berufliche Aus- und Weiterbildung ZAW Primus Reich UG bietet vom 19. bis 26. Juni 2026 einen berufsbegleitenden Intensiv-Kompaktkurs zur „Ausbildung der Ausbilder“ (AEVO) an. In nur sieben Tagen bereitet der Kurs Teilnehmende gezielt auf die IHK-Prüfung vor – inklusive Prüfungssimulation.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Der Kurs richtet sich an alle, die Auszubildende in ihrem Unternehmen ausbilden möchten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Die erworbene Qualifikation ist bundesweit anerkannt und wird vor dem Prüfungsausschuss der IHK Rheinhessen in Worms abgelegt.
Ablauf und Inhalte
Der Kurs deckt alle vier AEVO-Handlungsfelder ab: von der Planung und Vorbereitung der Ausbildung über die praktische Durchführung bis hin zum Abschluss und ergänzt durch das Recht der Berufsbildung. Vor Kursbeginn erhalten Angemeldete schriftliche Arbeitsunterlagen zur Vorbereitung (ca. 20 Lernstunden). Der Unterricht findet im Hotel ARENS in St. Martin in der Pfalz statt; eine Übernachtung vor Ort ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Kosten
Die Kursgebühr beträgt 650,00 € zzgl. MwSt. Mitglieder des Handelsverbands Südwest e. V. erhalten 10 % Rabatt. Hinzu kommt die IHK-Prüfungsgebühr von derzeit 150,00 €.
Weitere Informationen und Anmeldung: info@zaw-primus.de oder telefonisch unter 0176 24510597.
(Text: ZAW Primus/hv/ks; Bild: ZAW Primus)
Die letzten Artikel
Mainzer Sommer-Idee könnte Schule machen: Handel zeigt, wie Abkühlung zum Kundenmagnet wird
Mainz. Wenn die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen eigentlich eher ins Freibad als in die Fußgängerzone. Der Mainzer Handel dreht diesen Trend jetzt um: Mit der Aktion „Cool down in the summer“ verwandeln zahlreiche Geschäfte die Innenstadt in eine erfrischende Wohlfühloase, statt sie bei Hitze leerlaufen zu lassen. Das Prinzip ist einfach und genau deshalb überzeugend. Teilnehmende Händler wie Preloved, Schuh Passion, vom FASS, per la Donna, The Capehouse, der Alpinsportladen oder Augenblick Optik bieten kostenfreie Chill-Plätze, kühle Getränke und das unkomplizierte Auffüllen mitgebrachter Trinkflaschen an. Bei Oh la la und in der Veganen Fleischerei gibt es zu jedem Einkauf
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli
Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen

