Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026

Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026

Veröffentlicht am: 10. Juni 2026

Webinar. Im dritten Teil der Webinar-Reihe „Basics im Arbeitsrecht“ der IHK Rheinhessen geht es um eines der häufigsten Themen im Personalalltag: Abwesenheiten. Am 23. Juni 2026 erklärt Referent Florian Stein verständlich und praxisnah, was Arbeitgeber zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung wissen müssen.

Urlaub, Krankheit, Abwesenheit – rechtssicher managen

Mitarbeitende fehlen – das ist Alltag in jedem Betrieb. Doch was genau gilt beim Urlaubsanspruch? Wann muss Lohn weitergezahlt werden? Und was ist bei der Krankmeldung zu beachten? Wer hier unsicher ist, riskiert Fehler mit rechtlichen Folgen.

Das Webinar vermittelt die wichtigsten Grundlagen kompakt und verständlich: gesetzliche und vertragliche Regelungen, Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ziel ist ein rechtssicherer Umgang mit Abwesenheiten im Unternehmen.

Was die Teilnehmer mitnehmen

Das Webinar behandelt unter anderem:

  • gesetzliche und vertragliche Grundlagen des Urlaubsanspruchs
  • Regelungen zur Krankmeldung und ärztlichen Bescheinigung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Voraussetzungen und Dauer
  • Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen
  • praxisnahe Beispiele aus dem Betriebsalltag

Im Anschluss besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen direkt an den Referenten zu stellen.

Zielgruppe und organisatorische Hinweise

Das Webinar richtet sich an Personalverantwortliche, Führungskräfte, HR-Mitarbeitende sowie alle, die mit Abwesenheitsmanagement befasst sind.

Referent: Florian Stein

Veranstalter: IHK Rheinhessen

Termin: 23. Juni 2026, 10 bis 11 Uhr

Format: Online

Hier geht es zur Anmeldung.

(Text: IHK Rheinhessen/hv/ks; Bild: AdobeStock_121074600)

Die letzten Artikel

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

30. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Nach oben