Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln.
Worum geht es?
Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
-
- Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen
-
- Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem
-
- Für Verpackungen sind bestimmte Nachweise nötig, dass sie den neuen Vorgaben entsprechen
-
- Bestimmte Schwermetalle sind in Verpackungsmaterial nur noch stark eingeschränkt erlaubt
-
- Wer bereits im Verpackungsregister LUCID registriert ist, sollte prüfen, ob die Angaben noch aktuell sind
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für eine schlanke Umsetzung eingesetzt. Eine ursprünglich geplante zusätzliche Organisation, die mehr Bürokratie bedeutet hätte, wurde gestrichen. Die jetzt beschlossene Fassung gilt als praxistauglicher als der erste Entwurf.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie, ob Ihre Verpackungen und Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID auf dem aktuellen Stand sind.
(Quelle: HDE, BMUKN; Text: Handelsverband Südwest/ks; Bild: Canva)
Die letzten Artikel
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise
Zweibrücken nimmt am Fußverkehrs-Check teil – Ein wichtiger Schritt für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität
Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken wurde als eine von zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt. Dies ist ein bedeutender Erfolg für die nachhaltige Verkehrsplanung der Stadt und ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten wird die Stadt nun konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Innenstadt attraktiver und sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gestalten. Hierzu nahm Klimaschutzmanager Jonas Kirch stellvertretend für die Stadt Zweibrücken eine Urkunde für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check des Landes in Mainz von Verkehrs-Staatssekretärin Petra Dick-Walther entgegen. „Die Förderung des Fußverkehrs ist ein zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen
Kaiserslautern für Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt
Kaiserslautern. In Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahr in zehn Städten und Gemeinden die Bedingungen für den Fußverkehr im Rahmen des sogenannten Fußverkehrs-Checks untersucht. Beim Deutschen Fußverkehrskongresses in Mainz am Dienstag, 11. März, gab Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, nun bekannt, dass auch Kaiserslautern für die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot des Landes ausgewählt wurde. Petra Dick-Walther, Staatssekretärin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, überreichte die Teilnahme-Urkunde an Vertreter des städtischen Referats Stadtentwicklung. In diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz erstmals professionelle Fußverkehrs-Checks in den Kommunen, die unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ stehen.

