Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August

Veröffentlicht am: 1. Juli 2026

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln.

Worum geht es?

Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

 

    • Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen

 

    • Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem

 

    • Für Verpackungen sind bestimmte Nachweise nötig, dass sie den neuen Vorgaben entsprechen

 

    • Bestimmte Schwermetalle sind in Verpackungsmaterial nur noch stark eingeschränkt erlaubt

 

    • Wer bereits im Verpackungsregister LUCID registriert ist, sollte prüfen, ob die Angaben noch aktuell sind

 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für eine schlanke Umsetzung eingesetzt. Eine ursprünglich geplante zusätzliche Organisation, die mehr Bürokratie bedeutet hätte, wurde gestrichen. Die jetzt beschlossene Fassung gilt als praxistauglicher als der erste Entwurf.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie, ob Ihre Verpackungen und Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID auf dem aktuellen Stand sind.

(Quelle: HDE, BMUKN; Text: Handelsverband Südwest/ks; Bild: Canva)

Die letzten Artikel

Begrenztes Fachmarktzentrum in Frankenthal: Handelsverband Südwest begrüßt Entscheidung der Aufsichtsbehörde

11. April 2025|Top News|

Frankenthal. Der Handelsverband Südwest zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, dem geplanten Fachmarktzentrum auf dem ehemaligen Real-Areal in Frankenthal-Studernheim klare Grenzen zu setzen. Der Verband sieht darin ein wichtiges Signal zum Schutz bestehender Handelsstrukturen und ein positives Beispiel für eine verantwortungsvolle Landesplanung. Wie die SGD Süd kürzlich mitteilte, ist auf dem Areal künftig eine Verkaufsfläche von maximal knapp 4.000 Quadratmetern zulässig – deutlich weniger als die ursprünglich von der Stüdemann Grundbesitz-Entwicklung GmbH geplanten rund 6.000 Quadratmeter. Damit folgt die Behörde den Zielen des Landesentwicklungsprogramms, das großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit innenstadtrelevantem Sortiment auf integrierte, städtebaulich geeignete

HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

11. April 2025|Top News|

HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und

Stadt lädt zum „Marktplatz der Ideen“ – Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept geht weiter

7. April 2025|Top News|

Kaiserslautern. Bürgerinnen und Bürger können sich beim „Marktplatz der Ideen“ im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) am 14. Mai erneut einbringen. Neues Stadtentwicklungskonzept für Kaiserslautern Kaiserslautern bekommt ein neues Stadtentwicklungskonzept. Dieses setzt themenübergreifende Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit bereits mehrfach die Möglichkeit hatten, sich in die Erarbeitungsprozesse zum INSEK einzubringen und Wünsche und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung von Kaiserslautern zu formulieren, findet nun erneut eine Beteiligung statt. In den vergangenen Monaten wurden vom Referat Stadtentwicklung unter der Leitung der leitenden Baudirektorin Elke Franzreb zusammen mit der

Nach oben