Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind.
Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde.
Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen können sich also nicht darauf zurückziehen, dass die Software eigenständig gehandelt hat.
Was das Urteil für Unternehmen bedeutet
Nach Auffassung des Gerichts müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-gestützte Systeme regelmäßig überprüft und überwacht werden, damit fehlerhafte Auskünfte möglichst verhindert werden. Das Urteil erhöht insbesondere für Unternehmen mit KI-gestützten Kundenservices die Anforderungen an Qualitätssicherung und Compliance (Az. 4 U 29/25).
Praxis-Tipps für den Einzelhandel
- Antworten des eigenen Chatbots stichprobenartig kontrollieren, besonders bei Fragen zu Preisen, Verfügbarkeit und Rechten der Kunden
- Klare Eskalationswege einrichten, damit fehlerhafte Auskünfte schnell korrigiert werden können
- Haftungsfragen mit dem Softwareanbieter vertraglich regeln, bevor ein Chatbot produktiv eingesetzt wird
- Mitarbeitende dafür sensibilisieren, dass Chatbot-Aussagen rechtlich wie eigene Aussagen des Unternehmens wirken
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_571973857)
Die letzten Artikel
Auftaktworkshop der Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz in Zweibrücken
Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken nimmt die Fußverkehrsbeziehungen zwischen dem Bubenhauser Kreisel und der Innenstadt unter die Lupe: Am 12. Mai starten die Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz mit einem Auftaktworkshop. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Wo könnte vielleicht ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen? Ziel des Fußverkehrs-Checks ist es, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange des Fußverkehrs aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Kern
Fußverkehrs-Check in Kaiserslautern auf dem Bännjerrück – Stadt lädt Bürgerinnen und Bürger zum Auftaktworkshop am 20. Mai ein
Kaiserslautern. Am Dienstag, 20. Mai , startet der erste Fußverkehrs-Check der Stadt Kaiserslautern mit einem Auftaktworkshop. Dabei nimmt die Stadtverwaltung den Fußverkehr rund um die Stresemannschule und das kleine Versorgungszentrum im Rauschenweg/Am Rabenfels unter die Lupe. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Bei dem Fußverkehrs-Check unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ beleuchten unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange
Saisonaler Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 19.000 Arbeitslose – 4.400 gemeldete offene Arbeitsstellen im April in der Westpfalz
Kaiserslautern/Pirmasens. Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens (Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Zweibrücken, Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Landkreis Südwestpfalz) im April 2025 gesunken. 18.979 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 258 Personen weniger (-1 Prozent) als im März, aber 1.287 Personen beziehungsweise 7 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 6,7 Prozent und lag mit 0,1 Prozentpunkten unter dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie bei 6,3 Prozent. „Nachdem in den Monaten vor und nach dem Jahreswechsel die Zahl der Arbeitslosen angestiegen war, ist sie nun im dritten Monat in Folge rückläufig. Die Arbeitslosigkeit

