Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind.
Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde.
Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen können sich also nicht darauf zurückziehen, dass die Software eigenständig gehandelt hat.
Was das Urteil für Unternehmen bedeutet
Nach Auffassung des Gerichts müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-gestützte Systeme regelmäßig überprüft und überwacht werden, damit fehlerhafte Auskünfte möglichst verhindert werden. Das Urteil erhöht insbesondere für Unternehmen mit KI-gestützten Kundenservices die Anforderungen an Qualitätssicherung und Compliance (Az. 4 U 29/25).
Praxis-Tipps für den Einzelhandel
- Antworten des eigenen Chatbots stichprobenartig kontrollieren, besonders bei Fragen zu Preisen, Verfügbarkeit und Rechten der Kunden
- Klare Eskalationswege einrichten, damit fehlerhafte Auskünfte schnell korrigiert werden können
- Haftungsfragen mit dem Softwareanbieter vertraglich regeln, bevor ein Chatbot produktiv eingesetzt wird
- Mitarbeitende dafür sensibilisieren, dass Chatbot-Aussagen rechtlich wie eigene Aussagen des Unternehmens wirken
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_571973857)
Die letzten Artikel
Saarbrücker Innenstadt: „Vitale Innenstädte 2024“
Saarbrücken. Die Saarbrücker Innenstadt erhält bei bundesweiter Untersuchung „Vitale Innenstädte 2024“ des IFH KÖLN erneut eine überdurchschnittlich gute Bewertung Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Saarbrücken bewerten die Gesamtattraktivität der Innenstadt sowie das Einzelhandelsangebot mit den Noten gut bis sehr gut. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung (IFH) KÖLN. Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Die wiederholt guten Studienergebnisse werten wir auch als Beleg der Professionalisierung unseres Innenstadtmanagements. In den vergangenen Jahren haben wir viele Maßnahmen und Investitionen auf den Weg gebracht, die auf die Attraktivität unserer Innenstadt einzahlen. Die Marketingmaßnahmen im Rahmen der Kampagne #VisitSaarbruecken bringen
Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel
Werbung. Gute Nachrichten für Beschäftige im Einzelhandel: Zum 1. Januar 2025 sind die tarifvertraglichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) deutlich gestiegen. Das bedeutet attraktivere Leistungen und damit mehr Sicherheit im Alter. Der Arbeitgeberbeitrag ist seit Beginn 2025 auf jährlich 420 Euro für Vollzeitbeschäftigte deutlich gestiegen – ein Plus von 120 Euro. Auch für Auszubildende erhöht sich der Beitrag spürbar von 150 Euro auf 210 Euro jährlich. Zusätzlich stieg der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von 10 auf 15 Prozent, was den Vermögensaufbau zusätzlich beschleunigt. Die höheren Beiträge und Zuschüsse machen die bAV noch attraktiver und stärken die finanzielle Basis für die Altersvorsorge der
„Hohe Standortzufriedenheit und Loyalität zum Unternehmensstandort“
Mainz. Die Mainzer Unternehmen sind mit ihrem Standort weiterhin zufrieden und diesem gegenüber loyal. Bei den Standortfaktoren wird vor allem die Lebensqualität am Standort positiv bewertet. Gute Werte werden auch bei der Nähe zu den eigenen Kundinnen und Kunden, der Nähe zu Forschung und Wissenschaft und beim Zugang zu Business-Netzwerken erzielt. Als größte Herausforderungen für die kommenden Jahre sehen die Mainzer Unternehmen insbesondere die Fachkräftegewinnung und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung an. Auch die Entwicklung der Arbeits- und Energiekosten sowie die Verkehrssituation werden von vielen als wichtig angesehen. Mit diesem Fazit lassen sich die Ergebnisse der Mainzer Unternehmensbefragung 2024 zusammenfassen. Die

