Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind.
Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde.
Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen können sich also nicht darauf zurückziehen, dass die Software eigenständig gehandelt hat.
Was das Urteil für Unternehmen bedeutet
Nach Auffassung des Gerichts müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-gestützte Systeme regelmäßig überprüft und überwacht werden, damit fehlerhafte Auskünfte möglichst verhindert werden. Das Urteil erhöht insbesondere für Unternehmen mit KI-gestützten Kundenservices die Anforderungen an Qualitätssicherung und Compliance (Az. 4 U 29/25).
Praxis-Tipps für den Einzelhandel
- Antworten des eigenen Chatbots stichprobenartig kontrollieren, besonders bei Fragen zu Preisen, Verfügbarkeit und Rechten der Kunden
- Klare Eskalationswege einrichten, damit fehlerhafte Auskünfte schnell korrigiert werden können
- Haftungsfragen mit dem Softwareanbieter vertraglich regeln, bevor ein Chatbot produktiv eingesetzt wird
- Mitarbeitende dafür sensibilisieren, dass Chatbot-Aussagen rechtlich wie eigene Aussagen des Unternehmens wirken
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_571973857)
Die letzten Artikel
Neuer Fitness-Check unterstützt bei mehr Nachhaltigkeit im Handel
Berlin. Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel veröffentlicht seinen neuen Fitness-Check Nachhaltigkeit. Der digitale Check unterstützt Händlerinnen und Händler dabei, einen Überblick über die steigenden Anforderungen an mittelständische Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit zu erhalten und entsprechende Maßnahmen herauszufinden. Wie kann der mittelständische Handel nachhaltiger werden? Die Anforderungen an Unternehmen, einen größeren Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit zu legen, kommen aus diversen Richtungen: Durch politische Rahmenbedingungen mit zugehörigen Gesetzen und Richtlinien ebenso wie durch die eigene Kundschaft. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen der Handelsbranche ist es daher essenziell, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Doch wie lassen sich Prozesse nachhaltiger gestalten? Wie können Ressourcen
5. Deutscher Fußverkehrskongress (FUKO) am 11. und 12. März in Mainz
Mainz. Das Schwerpunktthema beim 5. Deutschen Fußverkehrskongress (FUKO) vom 11. bis 12. März in der Mainzer Rheingoldhalle sind die „Innenstädte der Zukunft“. Ausrichter der „FUKO“ ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Welche Relevanz der Fußverkehr für Aufenthaltsqualität, Tourismus, Handel, Gastronomie und Kultur hat, soll in Keynotes und verschiedenen Fachforen deutlich werden. Innenstadt der Zukunft Fachwissen und Expertise aus verschiedenen Bereichen werden in den vielfältigen Programmformaten ausgetauscht und Themen des Fußverkehrs debattiert. Ein Schlüssel um hochwertige multifunktionale Zentren zu schaffen, ist das Zufußgehen. Das Gehen ist nicht
Verena Schmidt übernimmt Geschäftsführung der Medienförderung RLP GmbH
Medienförderung RLP GmbH. Verena Schmidt hat am 1. Januar 2025 die Geschäftsführung der Medienförderung RLP GmbH übernommen. Zuvor leitete sie die Stabsstelle Kommunikation und war Pressesprecherin bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, sagt: „Es freut mich sehr, dass wir mit Verena Schmidt eine erfahrene und engagierte Persönlichkeit für die Leitung der Medienförderung gewinnen konnten.“ Für 2025 hat die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Förderung auf 226.000 Euro aufgestockt. „Die Verdopplung der Mittel seitens der Medienanstalt Rheinland-Pfalz unterstreicht die Bedeutung, die wir der Förderung von innovativen Medienprojekten beimessen. So fördern wir kreative Vielfalt in

