Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Arbeitgeber unterbreiten erhöhtes Angebot mit tariflichem Basisentgelt als Neuheit

Arbeitgeber unterbreiten erhöhtes Angebot mit tariflichem Basisentgelt als Neuheit

Veröffentlicht am: 1. Juni 2023

In der zweiten Runde der laufenden Tarifverhandlungen haben die Arbeitgeber den Gewerkschaften ein erhöhtes Angebot unterbreitet. Sie wollen dadurch ein deutliches Signal zur Abschlussbereitschaft setzen.

In der zweiten Verhandlungsrunde am 30.5.2023, im rheinland-pfälzischen Einzelhandel, hatten die Arbeitgebervertreter ihr Angebot nochmals erhöht, und boten bei einer 24-monatigen Laufzeit ein Gehaltsplus von insgesamt 7,5 Prozent in drei Stufen, eine garantierte Vergütungsuntergrenze von mindestens 13,- Euro pro Stunde und eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro in zwei Stufen an.

Dr. Nelly Gerig, die Vorsitzende der Tarifkommission der Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz, erläuterte ausführlich das Angebot, und zeigte dabei insbesondere auf, dass die im Angebot enthaltene tarifliche Untergrenze von 13,- Euro pro Stunde für die Arbeitgeberseite ein großer Schritt sei.

Ver.di blieb jedoch bei der bisherigen Forderung von einer pauschalen Anhebung der tariflichen Entgelte um 2,50 Euro pro Arbeitsstunde. Dies solle laut ver.di, den Mitarbeitern einen Anteil am Kuchen sichern.

Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, machte klar, dass dieser Kuchen aber erstmal vorhanden sein müsse. Denn in Rheinland-Pfalz sind im ersten Quartal 2023, im Vergleich zum Vorjahr, die Umsätze der Händler real um 5,8 Prozent gesunken. Zudem sei auch der Handel von Preissteigerungen betroffen.

„ver.di hat unser verbessertes Angebot als unzureichend abgelehnt. Es gab leider keine Bereitschaft von Gewerkschaftsseite sich überhaupt über einzelne Komponenten zu unterhalten. Die Arbeitnehmervertreter sind scheinbar nicht willens, oder in der Lage, in tatsächliche Verhandlungen einzutreten. Tarifverhandlungen erfordern einen gemeinsamen Austausch zwischen den Tarifpartnern, der nur über echte Gespräche erreicht werden kann. Mit der aktuellen Haltung der Gewerkschaft scheint dies jedoch nicht möglich zu sein. Darüber sind wir sehr enttäuscht. Letztlich verhindert ver.di, durch das Blockieren von konstruktiven Verhandlungen, die Auszahlung einer bereits von Arbeitgeberseite im Angebot enthaltenen Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiter“, so Scherer. Nur zu sagen, dass das Angebot nicht ausreiche, ohne jedoch auf einzelne Punkte einzugehen, bei denen auch von Gewerkschaftsseite eine Bewegung möglich wäre, reiche eben nicht aus, um zu einer Lösung zu gelangen, so Scherer abschließend.

Als nächster Verhandlungstermin ist der 22.06.2023 angedacht.

 

Quelle:

Handelsverband Rheinland-Pfalz
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

 

30.05.2023

Die letzten Artikel

Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen

4. August 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

3. August 2026|Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

30. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

Nach oben