Arbeitgeber unterbreiten erhöhtes Angebot mit tariflichem Basisentgelt als Neuheit
In der zweiten Runde der laufenden Tarifverhandlungen haben die Arbeitgeber den Gewerkschaften ein erhöhtes Angebot unterbreitet. Sie wollen dadurch ein deutliches Signal zur Abschlussbereitschaft setzen.
In der zweiten Verhandlungsrunde am 30.5.2023, im rheinland-pfälzischen Einzelhandel, hatten die Arbeitgebervertreter ihr Angebot nochmals erhöht, und boten bei einer 24-monatigen Laufzeit ein Gehaltsplus von insgesamt 7,5 Prozent in drei Stufen, eine garantierte Vergütungsuntergrenze von mindestens 13,- Euro pro Stunde und eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro in zwei Stufen an.
Dr. Nelly Gerig, die Vorsitzende der Tarifkommission der Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz, erläuterte ausführlich das Angebot, und zeigte dabei insbesondere auf, dass die im Angebot enthaltene tarifliche Untergrenze von 13,- Euro pro Stunde für die Arbeitgeberseite ein großer Schritt sei.
Ver.di blieb jedoch bei der bisherigen Forderung von einer pauschalen Anhebung der tariflichen Entgelte um 2,50 Euro pro Arbeitsstunde. Dies solle laut ver.di, den Mitarbeitern einen Anteil am Kuchen sichern.
Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, machte klar, dass dieser Kuchen aber erstmal vorhanden sein müsse. Denn in Rheinland-Pfalz sind im ersten Quartal 2023, im Vergleich zum Vorjahr, die Umsätze der Händler real um 5,8 Prozent gesunken. Zudem sei auch der Handel von Preissteigerungen betroffen.
„ver.di hat unser verbessertes Angebot als unzureichend abgelehnt. Es gab leider keine Bereitschaft von Gewerkschaftsseite sich überhaupt über einzelne Komponenten zu unterhalten. Die Arbeitnehmervertreter sind scheinbar nicht willens, oder in der Lage, in tatsächliche Verhandlungen einzutreten. Tarifverhandlungen erfordern einen gemeinsamen Austausch zwischen den Tarifpartnern, der nur über echte Gespräche erreicht werden kann. Mit der aktuellen Haltung der Gewerkschaft scheint dies jedoch nicht möglich zu sein. Darüber sind wir sehr enttäuscht. Letztlich verhindert ver.di, durch das Blockieren von konstruktiven Verhandlungen, die Auszahlung einer bereits von Arbeitgeberseite im Angebot enthaltenen Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiter“, so Scherer. Nur zu sagen, dass das Angebot nicht ausreiche, ohne jedoch auf einzelne Punkte einzugehen, bei denen auch von Gewerkschaftsseite eine Bewegung möglich wäre, reiche eben nicht aus, um zu einer Lösung zu gelangen, so Scherer abschließend.
Als nächster Verhandlungstermin ist der 22.06.2023 angedacht.
Quelle:
Handelsverband Rheinland-Pfalz
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
30.05.2023
Die letzten Artikel
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise
Zweibrücken nimmt am Fußverkehrs-Check teil – Ein wichtiger Schritt für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität
Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken wurde als eine von zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt. Dies ist ein bedeutender Erfolg für die nachhaltige Verkehrsplanung der Stadt und ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten wird die Stadt nun konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Innenstadt attraktiver und sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gestalten. Hierzu nahm Klimaschutzmanager Jonas Kirch stellvertretend für die Stadt Zweibrücken eine Urkunde für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check des Landes in Mainz von Verkehrs-Staatssekretärin Petra Dick-Walther entgegen. „Die Förderung des Fußverkehrs ist ein zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen
Kaiserslautern für Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt
Kaiserslautern. In Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahr in zehn Städten und Gemeinden die Bedingungen für den Fußverkehr im Rahmen des sogenannten Fußverkehrs-Checks untersucht. Beim Deutschen Fußverkehrskongresses in Mainz am Dienstag, 11. März, gab Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, nun bekannt, dass auch Kaiserslautern für die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot des Landes ausgewählt wurde. Petra Dick-Walther, Staatssekretärin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, überreichte die Teilnahme-Urkunde an Vertreter des städtischen Referats Stadtentwicklung. In diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz erstmals professionelle Fußverkehrs-Checks in den Kommunen, die unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ stehen.