Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.
Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.
Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22
28.06.23
Die letzten Artikel
Einigung über neue EU-Spielzeugverordnung erzielt
Spielzeugverordnung. Mitte April haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU in den Trilogverhandlungen auf eine überarbeitete Spielzeugverordnung geeinigt. Der finale Gesetzestext muss nun noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat formell angenommen werden. Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass (DPP). Dieser soll künftig auf jedem Spielzeug – etwa über einen QR-Code – verfügbar sein und leicht zugängliche Informationen zu Sicherheit und Warnhinweisen liefern. Zudem sieht die Verordnung strengere Vorgaben für den Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) vor. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Vorschriften nach einer
HDE-Konsumbarometer Mai 2025: Verbraucherstimmung stagniert angesichts politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten
HDE-Konsumbarometer. Nachdem die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt leichte Anzeichen einer Erholung zeigte, bleibt sie im Mai auf dem Niveau des Vormonats. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Weder internationale handelspolitische Spannungen noch die Vorhaben der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag erzeugen derzeit spürbare Impulse – weder in positiver noch in negativer Richtung. Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher verharrt somit in einer abwartenden Haltung. In den vergangenen Wochen nahmen die pessimistischen Konjunkturprognosen zu. Zudem sorgten die Ankündigungen sowie die anschließende Aussetzung von US-Zöllen für handelspolitische Unruhe. Dennoch bleibt die Einschätzung der Verbraucher zur künftigen Konjunktur weitgehend
Von Berlin nach Düsseldorf: Retail Garage wird zu Retail+ DUS – der Showroom für Handelsinnovationen
Berlin. Im April 2023 öffnete der Showroom Retail Garage im „The Playce“ am Potsdamer Platz erstmals seine Tore. Nun zieht das Handelskonzept weiter und findet in Düsseldorf eine neue Heimat: im Showroom Retail+ DUS. Seit seiner Eröffnung im April 2023 ist die Retail Garage in Berlin, die vom Handelsverband Deutschland, dem EHI Retail Institute und dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel initiiert wurde, Treffpunkt für fachlichen und praxisnahen Austausch rund um Handelstechnologien. Start-ups sowie etablierte Unternehmen und Bildungsinstitutionen nutzen die Retail Garage, um innovative Technologien und zukunftsweisende Lösungen für den Handel auf 300 m² zu präsentieren – von Kameratechnologie und Self-Checkout bis