Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Veröffentlicht am: 7. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.

Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.

Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22

 

28.06.23

Die letzten Artikel

Mehrwertsteuererhöhung: Der Handel sagt Nein!

10. April 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Der Handelsverband Südwest schließt sich dem bundesweiten Widerstand gegen eine mögliche Anhebung der Mehrwertsteuer an. Die Stimmung unter den Händlern ist angespannt, die Zahlen alarmierend. In Berlin kursiert seit Wochen eine Idee, die im Einzelhandel für erhebliche Unruhe sorgt. Aus Koalitionskreisen wird diskutiert, den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 auf 21 Prozent anzuheben, um Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen und Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren. Beschlossen ist nichts. Aber allein die Debatte richtet Schaden an. Für den Handelsverband Südwest ist die Sache klar: wir lehnen jede Erhöhung der Mehrwertsteuer entschieden ab. Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer hatte bereits im Frühjahr betont, dass

HDE-Konsumbarometer April 2026: Verbraucherstimmung trübt sich weiter ein

8. April 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

HDE-Konsumbarometer. Die Verbraucherstimmung in Deutschland trübt sich im April weiter ein. Geopolitische Spannungen treiben die Energiepreise in die Höhe, die Konjunkturerwartungen brechen ein und die Inflationssorgen nehmen deutlich zu. Ein kleiner Hoffnungsschimmer zeigt sich lediglich bei der Anschaffungsneigung, die leicht zulegt. Ob daraus eine echte Trendwende wird, hängt maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklung in den kommenden Wochen ab. Geopolitische Unsicherheiten belasten die Konsumlaune Die Verbraucherstimmung in Deutschland hat zu Beginn des Aprils einen neuen Tiefpunkt in diesem Jahr erreicht. Das zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer, das monatlich vom Handelsblatt Research Institute im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland erstellt wird.

AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen

7. April 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Wer in seinem Betrieb Auszubildende betreuen möchte, braucht den AdA-Schein – und kann ihn diesen Sommer im Kompaktkurs erwerben. Das Zentrum für berufliche Aus- und Weiterbildung ZAW Primus Reich UG bietet vom 19. bis 26. Juni 2026 einen berufsbegleitenden Intensiv-Kompaktkurs zur „Ausbildung der Ausbilder“ (AEVO) an. In nur sieben Tagen bereitet der Kurs Teilnehmende gezielt auf die IHK-Prüfung vor – inklusive Prüfungssimulation. Für wen ist der Kurs geeignet? Der Kurs richtet sich an alle, die Auszubildende in ihrem Unternehmen ausbilden möchten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Die erworbene Qualifikation ist bundesweit anerkannt und wird vor

Nach oben