Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Veröffentlicht am: 7. Juli 2023

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.

Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.

Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22

 

28.06.23

Die letzten Artikel

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht: „Wortbruch der Politik“

19. August 2026|HVMITTE, HVSUEW, Politik, Top News, Überregional|

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen die geplante Einführung einer verpflichtenden digitalen Bonpflicht ab 2028. Der Verband sieht darin eine Abkehr von Zusagen aus dem Koalitionsvertrag und warnt vor teuren Investitionen für Händler. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll der klassische Papierbon zum 1. Januar 2028 wegfallen. An seine Stelle tritt eine verpflichtende elektronische Belegbereitstellung. Für den HDE ist das keine echte Entlastung. Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden, nicht deren Verlagerung auf ein digitales Format. HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann macht deutlich, dass die Belegpflicht damit faktisch bestehen bleibt, nur eben in anderer Form. Für Händler

13. IHK-Branchenforum Handel: Neue Konzepte für Innenstädte im Fokus

17. August 2026|Events, HVSUEW, Top News|

Koblenz. Über 250 Vertreter aus Handel, Gastronomie, Kommunen und Politik kamen beim 13. IHK-Branchenforum Handel in der Rhein-Mosel-Halle zusammen, um über die Zukunft der Innenstädte zu sprechen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Handel, Gastronomie, Kultur und Digitalisierung künftig zusammenwirken müssen. Einkaufsort allein reicht nicht mehr. Das machte das 13. IHK-Branchenforum Handel der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz deutlich, zu dem rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Handel, Gastronomie, Dienstleistungswirtschaft, Kommunen, Stadtmarketing, Politik und Verwaltung in die Rhein-Mosel-Halle kamen. Diskutiert wurde, welche Konzepte Innenstädte künftig als Treffpunkt, Erlebnisraum und Aufenthaltsort tragen können.       Veränderte Konsumgewohnheiten und die fortschreitende Digitalisierung

Immer mehr Hitzetage: HDE fordert Kühlung für Innenstädte, Politik in RLP und Saarland zieht nach

14. August 2026|HVMITTE, HVSUEW, Politik, Top News|

In den letzten Wochen herrschten vielerorts in Deutschland Temperaturen von mehr als 30 Grad. Für den Einzelhandel ist das längst kein Randthema mehr, sondern eine ernstzunehmende Belastung an seinem wichtigsten Standort, der Innenstadt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat deshalb konkrete Forderungen an Städte und Kommunen formuliert. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mahnt, der Klimawandel nehme den Einzelhandel an seinem Standort Nummer eins zunehmend in den Schwitzkasten, viele Kunden mieden die Hitze. Seine Forderung an die Politik: mehr Bäume und Grünflächen in den Zentren offene Wasserflächen und Brunnen Sonnensegel nach südeuropäischem Vorbild öffentliche Trinkwasserspender ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen für flächendeckende Maßnahmen Wie real

Nach oben