Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.
Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.
Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22
28.06.23
Die letzten Artikel
Blumen Mallmann in Mendig: 100 Jahre Blütenpracht und Gartenkultur
Die Firma Mallmann Floristik feiert 2026 ihr 100-jähriges Bestehen. Aus einer kleinen Gärtnerei entwickelte sich in einem Jahrhundert ein modernes Unternehmen für Pflanzen, Floristik und Gartenbau. Die Anfänge: Eine Gärtnerei wächst heran Gegründet wurde das Unternehmen 1926 von Karl und Gertrud Mallmann. Der Schwerpunkt lag zunächst auf Beet- und Balkonpflanzen, Obst- und Gemüsehandel sowie Landschaftsbau – ein vielseitiges Fundament. 1962 übernahmen Werner und Gisela Mallmann die elterliche Firma und leiteten eine Phase der Expansion ein. Der Betrieb wurde auf fast 10.000 Quadratmeter vergrößert und das Angebot ausgeweitet – etwa durch Rasenmäharbeiten im großen Stil sowie die Produktion von exklusivem Schnittgrün.
Wir wünschen eine schöne Osterzeit.
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern und Wegbegleitern ein paar ruhige Osterfeiertage. Zeit zum Durchatmen, für Familie und Freunde und die schönen Dinge des Alltags. Ihr Team des Handelsverbands Südwest
Einzelhandel macht Innenstädte sicher – aber Leerstände gefährden den Fortschritt
Eine neue HDE-Studie zeigt: 78 Prozent der Menschen fühlen sich in deutschen Innenstädten sicher. Der Einzelhandel ist dabei der wichtigste Stabilitätsfaktor. Doch ein Fünftel der Bevölkerung fühlt sich unsicher, und Leerstände verstärken das Problem massiv. Was die Studie sagt Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat eine repräsentative Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: 78 Prozent der Befragten fühlen sich in deutschen Innenstädten sicher. Besonders auffällig: Einzelhandelsgeschäfte sind die sichersten Orte überhaupt, 90 Prozent der Befragten empfinden das so. Gastronomie folgt mit 89 Prozent, Einkaufszentren mit 84 Prozent. Die Studie wurde im Januar 2026 von essentiq durchgeführt. Befragt wurden 2.038

