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Transparenzpflicht

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli

2026-07-01T15:23:49+02:001. Juli 2026|

Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

2026-06-25T11:22:45+02:0025. Juni 2026|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

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