Unfallversicherungsschutz im Homeoffice: Mittags ins Restaurant auf eigene Gefahr?
Wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz im Homeoffice aus: Bin ich gesetzlich unfallversichert, wenn ich in meiner Mittagspause vom Homeoffice ins Restaurant gehe?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen besonderen Schutz für die Folgen von Unfällen im betrieblichen Umfeld.
Doch was, wenn man nicht im Betrieb, sondern im Homeoffice ist und in seiner Mittagspause in ein nahegelegenes Restaurant gehen will?
Ist man dann auf den Weg dahin gesetzlich unfallversichert?
Die Antwort darauf ist: Nein.
Arbeitet man im Betrieb, ist man auf dem Weg in die Kantine zum Beispiel gesetzlich unfallversichert.
Arbeitet man allerdings von Zuhause aus, ist man es nicht!
Auf dem Weg vom Homeoffice zum Restaurant oder zum Supermarkt ist man in der Mittagspause also nicht gesetzlich unfallversichert.
Ist man allerdings innerhalb der eigenen Wohnung unterwegs und geht beispielsweise während der Arbeit vom Homeoffice in die eigene Küche, um sich etwas zu trinken zu holen, und stolpert dann dabei über etwas was auf dem Boden liegt, dann kommt es darauf an, ob der Weg beruflich oder privat bedingt war.
Wenn er nämlich beruflich bedingt war, ist dieser Unfall versichert.
Wenn zum Beispiel in wenigen Minuten eine Videokonferenz ansteht, und Sie unbedingt vorher etwas trinken müssen, weil Sie einen trockenen Hals haben, dann ist der Weg in die Küche versichert. Sie mussten sich nämlich aus beruflichen Gründen beeilen und sind nur deshalb gestürzt.
Quelle:
Zentralverband Hartwarenhandel e.V.
Eichendorffstr. 3
40474 Düsseldorf
16.03.23
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