Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

Veröffentlicht am: 28. Juli 2023

Etappensieg für die Wettbewerbsgleichheit

Der Handelsverband begrüßt Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH

BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit Unterstützung der Verbände gegen einen Store innerhalb des Fashion Outlet in Zweibrücken geklagt.

Hintergrund der Klage ist, dass im Outlet die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung, „automatisch“ jährlich an circa 16 Sonntagen öffnen dürfen. Die Regelung wurde ursprünglich mit der Begründung erlassen, dass die sonntägliche Einkaufsmöglichkeit der Versorgung der Fluggäste dienen sollte. Die Landesregierung hielt an dieser Regelung fest, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz schon seit Jahren eingestellt ist.

Dieses Thema betraf nicht nur Herrn Jost, sondern den gesamten stationären Handel in Rheinland-Pfalz. Denn der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz darf aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nur an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen – und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass – bürokratisch aufwendig – nachgewiesen wird.

BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) – entgegen der  Annahme des OLG – sehr wohl relevant sein könne, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfinde.

Der Bundesgerichtshof hat dem Oberlandesgericht Zweibrücken ins Stammbuch geschrieben, dass es keine Ewigkeitsgarantie für eine Sonderregelung gibt, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Der BGH hat klargestellt, dass bei Veränderungen der maßgeblichen Umstände, Verordnungen auch überprüfbar werden. Eine Änderung der für den Erlass einer Verordnung maßgeblichen Umstände kann zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führen. Die bisher von der Landesregierung geäußerte Auffassung, dass ihre Rechtsverordnung auch nach Verlust des Status als Linienflughafen in Zweibrücken Bestand habe, hat sich somit als brüchig erwiesen.

„Es ist ein Etappensieg.“, so Scherer weiter. Von Verbandsseite sei schon länger die Sonntagsöffnung in Zweibrücken, gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrung für die stationären Händler, moniert worden.

Das OLG Zweibrücken muss nun die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Punkten, wie z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

Von Verbandsseite wurde  betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-,
Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln

Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

Pressemitteilung Bundesgerichtshof 127/2023

27.07.2023

Die letzten Artikel

FOC Montabaur: Koblenz verzichtet auf Klage gegen die Erweiterung

11. Juni 2026|HVSUEW, Politik, Recht, Rheinland-Pfalz, Top News|

Bild: Großer Markt in Montabaur Das Factory Outlet Center in Montabaur darf seine Verkaufsfläche von 10.000 auf knapp 20.000 Quadratmeter verdoppeln. Die Stadt Koblenz hat sich nach jahrelangem Widerstand nun entschieden, nicht gegen den Bebauungsplan zu klagen. Die Erfolgsaussichten seien zu gering. Für den Einzelhandel in der Region bleibt damit eine zentrale Frage offen: Wer schützt die Innenstädte vor immer größeren Vorhaben auf der grünen Wiese? Was ist passiert? Der Koblenzer Stadtrat hat Ende Mai 2026 mehrheitlich beschlossen, auf eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für die FOC-Erweiterung zu verzichten. Nur die Fraktionen von CDU und Freien Wählern stimmten für eine Klage.

Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026

10. Juni 2026|HVSUEW, Seminare, Top News|

Webinar. Im dritten Teil der Webinar-Reihe „Basics im Arbeitsrecht“ der IHK Rheinhessen geht es um eines der häufigsten Themen im Personalalltag: Abwesenheiten. Am 23. Juni 2026 erklärt Referent Florian Stein verständlich und praxisnah, was Arbeitgeber zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung wissen müssen. Urlaub, Krankheit, Abwesenheit – rechtssicher managen Mitarbeitende fehlen – das ist Alltag in jedem Betrieb. Doch was genau gilt beim Urlaubsanspruch? Wann muss Lohn weitergezahlt werden? Und was ist bei der Krankmeldung zu beachten? Wer hier unsicher ist, riskiert Fehler mit rechtlichen Folgen. Das Webinar vermittelt die wichtigsten Grundlagen kompakt und verständlich: gesetzliche und vertragliche Regelungen, Übertragung und Abgeltung

Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auftaktworkshop am 16. Juni 2026

9. Juni 2026|Events, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie gut lässt es sich in der Stadt zu Fuß unterwegs sein? Wo gibt es Lücken, Schwachstellen oder Verbesserungspotenzial? Diesen Fragen widmet sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen der Fußverkehrs-Checks, die das Land Rheinland-Pfalz im Programm „Innenstädte der Zukunft“ fördert. Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich erfolgreich auf die Teilnahme beworben und gehört zu den ausgewählten Gewinnerkommunen. Das erklärte Ziel: Mängel und Schwächen im Fußverkehr im Zuge des laufenden Wiederaufbaus gezielt zu verbessern. Als Schwerpunktbereiche wurden das Mittelzentrum in Ahrweiler und das Kurviertel in Bad Neuenahr ausgewählt, da die Verwaltung dort besonderes Verbesserungspotenzial sieht. Bürger, Handel und Politik gemeinsam vor

Nach oben