Infoblatt: Wie wird mein Onlineshop mobilfähig?
Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel bietet ein Infoblatt an, mit dessen Hilfe Sie Ihren Onlineshop oder Ihre Website mobilfreundlicher gestalten können.
Smartphones weisen auch weiterhin eine große Beliebtheit auf. Viele Menschen surfen auf dem eigenen Handy mehr als am Computer Zuhause.
Der Einkauf wird auch eher am Mobilgerät von der Couch aus getätigt als vom Schreibtisch aus am PC.
Umso wichtiger ist es daher, dass Onlinehändler sich diesem Wandel anpassen und ihren Shop mobilfreundlicher gestalten.
Für ein reibungsloses Einkaufserlebnis sollte Ihre Kundschaft mit jedem Gerät auf Ihren Onlineshop zugreifen können.
Sie sind stolzer Besitzer einer Website oder eines Onlineshops, dann überprüfen Sie doch mal, wie mobilfreundlich ihre Website oder ihr Onlineshop ist.
Nehmen Sie ihr Smartphone in die Hand, gehen Sie auf Ihre eigenen Ihren Onlineshop und beantworten Sie sich selbst folgende Fragen:
- Wie empfinde ich das Einkaufserlebnis?
- Sind alle Inhalte gut zu lesen?
- Funktioniert die Navigation einwandfrei?
- Kann der Einkauf zügig abgewickelt werden?
- Lädt die Seite schnell?
Bei Ihrem Onlineshop herrscht Verbesserungsbedarf?
Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel hat für Sie einen Leidfaden erstellt, mit dessen Hilfe Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop mobilfreundlicher gestalten können!
Eine mobilfreundliche Website kommt besser beim Kunden an und verhindert dadurch nicht nur unnötige Kaufabbrüche, sondern erhöht auch die Besucherzahl.
Im Infoblatt „Wie wird mein Onlineshop mobilfähig“ werden folgende Fragen beantwortet:
- Was ist ein mobilfähiger Onlineshop?
- Welche Vorteile hat dieser?
- Wodurch wird ein Onlineshop mobilfähig?
- Was bedeutet Responsive Webdesign und Mobile-first-Design?
- Wie finde ich heraus, ob mein Onlineshop mobilfähig ist?
Interessierte können sich hier das Infoblatt herunterladen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
1.08.23
Die letzten Artikel
Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war
Rewe testet kassenlose Märkte und Drive-in-Abholung. Was bedeutet das für den Einzelhandel?
Der Lebensmittelriese Rewe erprobt gerade zwei neue Einkaufskonzepte, die den Supermarktbesuch grundlegend verändern könnten. Für den mittelständischen Einzelhandel lohnt ein genauer Blick auf beide Modelle. Pick & Go: Einkaufen ohne klassische Kasse In Hannover hat Rewe bereits den siebten Testmarkt mit seiner Pick&Go-Technologie eröffnet. Auf rund 650 Quadratmetern können Kunden wie gewohnt einkaufen, ohne die Produkte an der Kasse einzeln zu scannen. Hinter dem System steckt der Technologiepartner Trigo Vision, der mithilfe von Computer-Vision eine digitale 3D-Karte des Marktes erstellt und damit Warenbewegungen präzise erkennt. Am Bezahlterminal erscheint der Einkauf automatisch auf dem Display. Der Kunde prüft die Liste, bezahlt per
Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Mehr Aufenthaltsqualität für Handel und Innenstadt
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kurstadt an der Ahr gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Unter dem Motto „Gut zu Fuß in

