Erstes BID in Rheinland-Pfalz gegründet: Dick-Walther übergibt Förderbescheid
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther hat dem City-Arbeitskreis Schlossstraße e.V. einen Förderbescheid in Höhe von 150.000 Euro für die Beschäftigung eines BID-Managers überreicht.
Die Schlossstraße in Koblenz ist das erste BID, „Business Improvement District“ in Rheinland-Pfalz.
Ziel der Gründung solcher Bereiche ist die Aufwertung der Standortqualität.
Mehr Aufenthaltsqualität soll attraktive Geschäfte anziehen und diese wiederum sollen für mehr Frequenz sorgen.
Zudem sollen die Initiatoren bei der Neuausrichtung des Quartiers die Klimaneutralität fördern.
Durch Wartung und Pflege, aber auch durch eine Verankerung der Marke in den sozialen Medien soll die Zukunftsfähigkeit der Straße steigen.
Der räumlich klar umrissene Bereich umfasst neben der Schlossstraße auch die direkt angrenzenden Häuser in der Viktoriastraße, Casinostraße und dem Schlossrondell.
„Die Förderung ist ein starkes Signal seitens des Wirtschaftsministeriums und wir bedanken uns für die Unterstützung über die Gründung hinaus. BIDs haben bereits in Gießen, Hamburg und anderen Städten eindrucksvoll gezeigt, dass sie funktionieren und dazu beitragen, Innenstädte nachhaltig zu beleben. Mit dem Start des BID zum Jahresbeginn 2024 besteht eine einmalige Chance zur Aufwertung und Entwicklung der Schlossstraße in Koblenz und wir glauben an die Strahlkraft des Pilotprojektes für Koblenz und andere Kommunen“, betonte Stephan Schunk, Vorstand des City-Arbeitskreis Schlossstraße e.V. und Mitglied der BID-Initiative, bei der Übergabe des Förderbescheids.
Das Wirtschaftsministerium hatte die BID-Initiative in der Vorgründungsphase bereits mit dem CityBoost I in Höhe von rund 15.000 Euro für Konzeption des BIDs und Marketing gefördert.
Nun erhält das frisch gegründete Business Improvement District in Koblenz den CityBoost II, eine Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro für einen BID-Manager.
Übergeben wurde der Förderbescheid von der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther.
„Für die Zukunftsfähigkeit unserer Innenstädte ist es wichtig, passgenaue Lösungen aus der Region für die Region zu entwickeln. Deshalb setzten wir als Wirtschaftsministerium Impulse zur Aktivierung von Initiativen vor Ort. Koblenz geht hier mit positiven Beispiel voran. Ich freue mich, dass sich in der Koblenzer Schlossstraße Akteurinnen und Akteure zusammengeschlossen haben, um ihr Quartier voranzubringen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Dick-Walther bei der Übergabe.
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Die letzten Artikel
Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen
Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz
Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes
Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren
Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

