Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Erstes BID in Rheinland-Pfalz gegründet: Dick-Walther übergibt Förderbescheid

Erstes BID in Rheinland-Pfalz gegründet: Dick-Walther übergibt Förderbescheid

Veröffentlicht am: 24. Oktober 2023
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther hat dem City-Arbeitskreis Schlossstraße e.V. einen Förderbescheid in Höhe von 150.000 Euro für die Beschäftigung eines BID-Managers überreicht.

Die Schlossstraße in Koblenz ist das erste BID, „Business Improvement District“ in Rheinland-Pfalz.
Ziel der Gründung solcher Bereiche ist die Aufwertung der Standortqualität.
Mehr Aufenthaltsqualität soll attraktive Geschäfte anziehen und diese wiederum sollen für mehr Frequenz sorgen.
Zudem sollen die Initiatoren bei der Neuausrichtung des Quartiers die Klimaneutralität fördern.
Durch Wartung und Pflege, aber auch durch eine Verankerung der Marke in den sozialen Medien soll die Zukunftsfähigkeit der Straße steigen.
Der räumlich klar umrissene Bereich umfasst neben der Schlossstraße auch die direkt angrenzenden Häuser in der Viktoriastraße, Casinostraße und dem Schlossrondell.

„Die Förderung ist ein starkes Signal seitens des Wirtschaftsministeriums und wir bedanken uns für die Unterstützung über die Gründung hinaus. BIDs haben bereits in Gießen, Hamburg und anderen Städten eindrucksvoll gezeigt, dass sie funktionieren und dazu beitragen, Innenstädte nachhaltig zu beleben. Mit dem Start des BID zum Jahresbeginn 2024 besteht eine einmalige Chance zur Aufwertung und Entwicklung der Schlossstraße in Koblenz und wir glauben an die Strahlkraft des Pilotprojektes für Koblenz und andere Kommunen“, betonte Stephan Schunk, Vorstand des City-Arbeitskreis Schlossstraße e.V. und Mitglied der BID-Initiative, bei der Übergabe des Förderbescheids.

Das Wirtschaftsministerium hatte die BID-Initiative in der Vorgründungsphase bereits mit dem CityBoost I in Höhe von rund 15.000 Euro für Konzeption des BIDs und Marketing gefördert.
Nun erhält das frisch gegründete Business Improvement District in Koblenz den CityBoost II, eine Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro für einen BID-Manager.
Übergeben wurde der Förderbescheid von der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther.

„Für die Zukunftsfähigkeit unserer Innenstädte ist es wichtig, passgenaue Lösungen aus der Region für die Region zu entwickeln. Deshalb setzten wir als Wirtschaftsministerium Impulse zur Aktivierung von Initiativen vor Ort. Koblenz geht hier mit positiven Beispiel voran. Ich freue mich, dass sich in der Koblenzer Schlossstraße Akteurinnen und Akteure zusammengeschlossen haben, um ihr Quartier voranzubringen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Dick-Walther bei der Übergabe.

 

Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Die letzten Artikel

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben