Außerordentliche Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.
Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung
am 07. Juli, 10.00 Uhr,
in unsere Geschäftsstelle, Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz
ein.
Bereits seit einigen Jahren arbeiten der Handelsverband Saarland e.V. und der Handelsverband Südwest e.V. auf eine Verschmelzung hin. Darüber wurde mehrfach in den Mitgliederversammlungen berichtet, und der Weg dahingehend eingeschlagen.
Auf der Mitgliederversammlung am 21.05.2025 wurde das Präsidium und die Geschäftsführung erneut mit der Aufnahme von Verhandlungen zur Verschmelzung des Handelsverband Saarland e.V., auf den Handelsverband Südwest e.V. beauftragt, und einen Verschmelzungsvertrag zwischen den beiden Verbänden abzuschließen. Dieser Verschmelzungsvertrag bedarf nunmehr Ihrer Zustimmung.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Präsidenten
- Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen dem Handelsverband Saarland e. V. und dem Handelsverband Südwest e. V.
- Verschiedenes
In den Geschäftsstellen des Handelsverbandes Südwest e. V., Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz, sowie Stiftsplatz 2, 67655 Kaiserslautern sind zur Einsicht für die Mitglieder die folgenden Unterlagen ausgelegt:
- Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen dem Handelsverband Saarland e. V. und dem Handelsverband Südwest e. V.
- Der gemeinsame Verschmelzungsbericht nach § 8 des Umwandlungsgesetzes, des Handelsverbandes Südwest e.V. und des Handelsverbandes Saarland e.V.
- Die Jahresabschlüsse beider Verbände 2022, 2023, 2024, nebst Lagebericht.
Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 01. Juli 2025. Bitte melden Sie sich hier per Mail für eine Teilnahme an, oder per Fax an 0631 343703099.
Sollten Sie nicht persönlich teilnehmen können, so können Mitglieder sich durch andere schriftlich zu bevollmächtigende Mitglieder vertreten lassen.
Ein Mitglied kann nicht mehr als zwei Stimmen übertragen bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Sebastian (Präsident)
Die letzten Artikel
Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen
Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz
Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes
Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren
Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

