HDE-Konsumbarometer Dezember: Verbraucherstimmung fällt auf Jahrestief
HDE-Konsumbarometer. Die Hoffnung auf einen vorweihnachtlichen Stimmungsschub bleibt aus: Die Verbraucherstimmung in Deutschland sinkt im Dezember weiter und erreicht laut aktuellem HDE-Konsumbarometer den niedrigsten Stand seit Jahresbeginn. Damit endet 2025 aus Sicht des Konsums ähnlich schwach, wie es begonnen hat – ohne Impulse, die auf eine baldige wirtschaftliche Erholung schließen lassen.
Kaufzurückhaltung nimmt weiter zu
Die Verbraucher zeigen sich im Dezember erneut zurückhaltender. Der Trend geht stärker in Richtung Sparen, während die Anschaffungsneigung im Vergleich zum Vormonat noch einmal nachlässt. Für den Handel bedeutet dies wenig Rückenwind für das Weihnachtsgeschäft: Der HDE geht von eher mäßigen Umsätzen aus, da viele Haushalte größere Ausgaben bewusst verschieben und geplante Sparbeträge erhöhen.
Pessimistische Erwartungen an die Gesamtwirtschaft
Ein zentraler Treiber dieser vorsichtigen Haltung bleibt die anhaltende wirtschaftliche Unsicherheit. Die Konjunkturerwartungen der Befragten sinken deutlich und fallen auf das niedrigste Niveau seit Anfang 2024. Die Verbraucher rechnen offenbar nicht damit, dass der Jahreswechsel spürbare Besserung oder gesamtwirtschaftliche Wachstumsimpulse bringt.
Positive Signale bei den Einkommenserwartungen
Einen kleinen Lichtblick liefert die Einschätzung der persönlichen finanziellen Lage. Im Vergleich zum Vormonat verbessern sich die Einkommenserwartungen der Verbraucher. Möglich ist, dass erste Maßnahmen der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung hier Wirkung zeigen. Für den Konsum insgesamt reicht dieser Effekt aber bisher nicht aus.
Ein verlorenes Konsumjahr 2025
Das Fazit fällt ernüchternd aus: 2025 war für die Verbraucherstimmung ein verlorenes Jahr. Die Stimmungswerte liegen zum Jahresende nahezu auf dem gleichen niedrigen Niveau wie zum Jahresbeginn. Für die kommenden Wochen bedeutet das: Zurückhaltung statt Kauflaune, Stabilisierung statt Rekorde. Ohne deutliche wirtschaftliche Signale bleibt ein nachhaltiger Konsumaufschwung vorerst unwahrscheinlich.
Interessierte finden hier weitere Informationen.
(Text: HDE Handelsverband Deutschland/hv/ms; Foto: Arciv/Logos)
Die letzten Artikel
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen
Abschaffung der Minijobs: HDE warnt vor „gefährlichem Irrweg“ in der Rentenreform
Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Einer der weitreichendsten Vorschläge: Beitragsfreie Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagiert mit scharfer Kritik und warnt vor massiven Jobverlusten im Einzelhandel. „Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel“ Die Alterssicherungskommission hat ihren 80-seitigen Bericht am 23. Juni an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Einer der zentralen Vorschläge: Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Betroffen wären potenziell bis zu 6,8 Millionen Menschen. Der HDE lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. „Die weitgehende
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

