Einzelhandel will weiterhin Bargeld akzeptieren – aber es gibt Probleme
Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärt, dass Kunden in Geschäften weiterhin mit Bargeld bezahlen können. Auch wenn es immer mehr Selbstbedienungskassen gibt, bieten fast alle Läden noch die Möglichkeit zur Barzahlung an. Allerdings wird es immer schwieriger und teurer für die Händler, das Bargeld zu verwalten.
Warum Geschäfte Bargeld akzeptieren
„Die Kunden entscheiden, ob Bargeld wichtig ist“, sagt Ulrich Binnebößel vom HDE. Viele Menschen zahlen noch immer bar, deshalb bieten die Händler diese Option an. Gleichzeitig bezahlen aber immer mehr Kunden mit Karte oder Smartphone. Trotzdem wird der Einzelhandel auch in Zukunft nicht auf Bargeld verzichten können, weil es einen starken Wettbewerb gibt und die Geschäfte auf die Wünsche aller Kunden eingehen müssen.
Selbstbedienungskassen ohne Bargeld sind die Ausnahme
Zwar gibt es immer mehr SB-Kassen, bei denen man nicht bar zahlen kann. Aber laut HDE verzichtet kein einziger Markt komplett auf Bargeld. Von den knapp 300.000 Einzelhandelsgeschäften in Deutschland haben nur etwa 11.000 SB-Kassen – das sind gerade mal 3,7 Prozent. Selbst im Lebensmittelhandel, wo es mehr SB-Kassen gibt, liegt die Quote nur bei 16 bis 17 Prozent.
Die Probleme mit der Bargeldversorgung
Der HDE warnt vor steigenden Kosten und Schwierigkeiten beim Umgang mit Bargeld. Banken schließen Filialen, die Bearbeitung wird teurer und viele Banken konzentrieren sich lieber auf bargeldlose Zahlungen. Auch bei den Geldtransport-Firmen gibt es weniger Wettbewerb, was die Preise nach oben treibt. „Wir müssen die Bargeldversorgung sichern, damit Geschäfte auch künftig Bargeld annehmen können“, betont Binnebößel.
Eine gesetzliche Pflicht zur Bargeldannahme hält der HDE für den falschen Weg. Das würde nur mehr Bürokratie schaffen, die angesichts der wackeligen Infrastruktur kaum umsetzbar wäre. Stattdessen sollten alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine funktionierende und bezahlbare Bargeldversorgung zu erhalten. Das Nationale Bargeldforum, eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesbank, arbeitet bereits an Lösungen für diese Probleme.
(Text: HDE/hv/ks; Bild: AdobeStock_99449927)
Die letzten Artikel
Deutscher Schuhmarkt 2024 mit leichtem Umsatzrückgang
Deutscher Schuhmarkt. Die andauernden globalen Krisen sowie die anhaltend hohe Inflation führen weiterhin zu einer spürbaren Konsumzurückhaltung unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Dies bestätigt auch der aktuelle „Branchenbericht Schuhe 2025“ des IFH KÖLN in Zusammenarbeit mit der BBE Handelsberatung. Leichter Umsatzrückgang Demnach musste der deutsche Schuhmarkt im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Umsatzrückgang von 0,9 Prozent hinnehmen. Das Marktvolumen lag damit bei insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr prognostizieren die Marktexperten von IFH und BBE keine wesentliche Erholung: Auch 2025 dürfte der Umsatz weitgehend stagnieren und sich auf ähnlichem Niveau wie 2024 bewegen.
Konjunkturbarometer Großhandel – Entwicklung im ersten Quartal 2025
Konjunkturbarometer Großhandel. Die wirtschaftliche Lage im Großhandel bleibt verhalten. Zwar konnten die Umsätze im März 2025 das Vorjahresniveau übertreffen, nachdem sie im Februar noch darunter lagen. Im März stieg der nominale Umsatz um 2,4 Prozent, der reale um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf das gesamte erste Quartal 2025 bezogen ergibt sich ein nominales Umsatzplus von 1,4 Prozent, real lag der Zuwachs bei 1,1 Prozent. Diese insgesamt schwache Entwicklung – gerade im Großhandel als wichtigem Frühindikator – signalisiert, dass die wirtschaftliche Schwäche in Deutschland weiterhin anhält. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung senkte seine Frühjahrsprognose für das Wachstum 2025 von 0,4 auf
„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher

