Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Mayen will Innenstadt mit privatem Engagement stärken – Land fördert neues BID-Projekt

Mayen will Innenstadt mit privatem Engagement stärken – Land fördert neues BID-Projekt

Veröffentlicht am: 20. Januar 2026

Leerstände, veränderte Einkaufsgewohnheiten und mangelnde Aufenthaltsqualität – viele Innenstädte kämpfen mit diesen Problemen. Ein Instrument, das bundesweit zunehmend Erfolge zeigt, sind Business Improvement Districts (BIDs). Dabei schließen sich Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende in einem Quartier zusammen und finanzieren gemeinsame Maßnahmen über eine Abgabe. Anders als bei freiwilligen Initiativen zahlen alle Eigentümer im BID-Gebiet – das schafft Planungssicherheit für langfristige Projekte.

Nach Koblenz und Diez bereitet nun auch Mayen die Einrichtung eines BID vor. Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther übergab der Stadt kürzlich 15.000 Euro Anschubfinanzierung für Projektplanung und Marketing. Später können weitere 150.000 Euro für einen BID-Manager über maximal fünf Jahre beantragt werden.

Erfolgsmodelle

Hamburg führte 2005 als erstes Bundesland BIDs ein – heute gibt es dort knapp 40 Projekte. Das BID Neuer Wall investierte über fünf Jahre 6 Millionen Euro in die Quartiersentwicklung, größtenteils privat finanziert.

In Rheinland-Pfalz startete Anfang 2024 das erste BID in der Koblenzer Schlossstraße mit einem Budget von 900.000 Euro, zu über 83 Prozent privat finanziert. Bessere Aufenthaltsqualität und ein schlüssiger Branchenmix sollen der einstigen Haupteinkaufsstraße neue Impulse geben.

Diez ging bereits 2006/2007 einen eigenen Weg und gründete nach nordamerikanischem Vorbild eine Genossenschaft – lange bevor das Landesgesetz BIDs 2021 offiziell ermöglichte.

Kooperation als Schlüssel

Staatssekretärin Dick-Walther betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit: Die Geschäftsleute vor Ort hätten die besten Ideen und wüssten, wo Probleme liegen. Der Austausch zwischen den drei rheinland-pfälzischen BID-Standorten könne wertvolle Impulse liefern.

Erfahrungen aus Hamburg zeigen zentrale Erfolgsfaktoren: Große Eigentümer müssen früh eingebunden werden, transparente Strukturen erleichtern Entscheidungen, und geplante Baumaßnahmen brauchen die Zustimmung der Kommune.

Ob Mayen von den Erfahrungen profitieren kann, wird sich zeigen. Das wachsende Innenstadtnetzwerk in Rheinland-Pfalz bietet jedenfalls gute Voraussetzungen – und könnte weitere Städte ermutigen, selbst aktiv zu werden.

Hier finden Interessierte weitere Informationen.

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/ks; Bild: EMC Studios/Pressestelle Stadt Mayen)

Die letzten Artikel

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben