Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht

Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht

Veröffentlicht am: 24. August 2026

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt.

Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist.

Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand

Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin, ist einheitlich gestaltet und muss vor Kaufabschluss sichtbar sein, im Online-Shop ebenso wie im stationären Geschäft direkt am Produkt oder in dessen unmittelbarer Nähe.

Das Garantielabel („GARAN“) kommt nur hinzu, wenn Hersteller oder Händler zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren zusagen. Anders als das feste Gewährleistungslabel muss es für jedes betroffene Produkt einzeln ausgefüllt werden, mit Garantiedauer, Herstellername und Modellkennung. Bei großen Sortimenten kann allein das Zusammensuchen dieser Angaben bei Lieferanten viel Zeit kosten.

Auch für den stationären Handel relevant

Wichtig für den stationären Handel: Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur online. Auch im Ladengeschäft muss das Label farbig oder in Schwarz-Weiß direkt am Produkt oder in dessen Nähe angebracht werden. Wer ausschließlich stationär verkauft, ist also genauso betroffen wie reine Online-Händler.

Für welche Waren gilt das?

Betroffen sind grundsätzlich alle physischen Waren im Verkauf an Verbraucher, unabhängig von der Branche:

  • Klassisches Warensortiment wie Elektronik, Kleidung, Möbel, Werkzeug, Lebensmittel oder Kunsthandwerk
  • Neuware ebenso wie Gebrauchtware
  • Waren mit digitalen Elementen, etwa Smartphones oder vernetzte Geräte

Nicht betroffen sind reine Dienstleistungen, digitale Inhalte wie Downloads oder Streaming sowie reine Geschäfte zwischen Unternehmen. Ein paar weitere Ausnahmen für Einzelfälle gibt es außerdem, die für die meisten Händler aber kaum eine Rolle spielen.

Wo gibt es die Vorlagen?

Beide Label müssen exakt der EU-Vorgabe entsprechen, eine eigene Gestaltung ist nicht erlaubt. Die Grafiken gibt es bereits kostenlos:

  • Die EU-Kommission stellt das Gewährleistungslabel als fertige Grafik in allen EU-Sprachen bereit, direkt einsatzbereit für Shop, Kasse oder Ladenaushang
  • Für das Garantielabel gibt es bei der EU-Kommission eine hochauflösende, editierbare Vorlage samt Anleitung, als Grundlage zum Ausfüllen mit Garantiedauer, Marke und Modell
  • Der rechtsverbindliche Text mit beiden Label-Vorlagen steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 im EU-Amtsblatt
  • Auch der Händlerbund bietet eine deutschsprachige PDF-Vorlage des Gewährleistungslabels kostenlos an, inklusive druckfähiger Version für den stationären Handel

Das sollten Betriebe jetzt klären:

  • Welche Produkte im Sortiment werden mit einer Herstellergarantie beworben, die freiwillig über zwei Jahre hinausgeht?
  • Liegen die nötigen Garantieangaben (Dauer, Hersteller, Modell) schon vor, oder müssen sie erst bei Lieferanten angefragt werden?
  • Kann das eigene Shop-System oder die Kassensoftware die Label überhaupt einbinden?
  • Wo werden die Label platziert: im Ladengeschäft, auf der Produktseite, in der Bestellbestätigung?
  • Reicht die Zeit bis zum 27. September angesichts der Sortimentsgröße, oder sollte das Thema jetzt priorisiert werden?

Bei fehlenden oder fehlerhaften Labeln drohen ab dem Stichtag Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme ist deshalb besser als ein Endspurt kurz vor September.

(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: KI-generiertes Symbolbild)

Die letzten Artikel

Inflation in Rheinland-Pfalz: Was Händler jetzt wissen müssen

29. April 2026|Fakten, HVSUEW, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Die Preise steigen weiter, aber langsamer. Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im April 2026 bei 2,7 Prozent. Im März waren es noch 2,9 Prozent. Eine leichte Entspannung, aber kein Grund zur Entwarnung. Was teurer wurde Kraftstoff +24,2 % Heizöl +23,2 % Schokolade & Riegel +18,5 % Rind- und Kalbfleisch +9 % Verkehr insgesamt +7 % Zucker, Marmelade, Süßwaren +7,8 % Der Haupttreiber: Energie. Der Iran-Krieg und die Blockade der Straße von Hormus halten die Mineralölpreise hoch. Was günstiger wurde Butter –23,3 % Quark –20 % Speiseöle –11,6 % Strom –5,6 % Wer im Lebensmittelhandel tätig ist, kann hier gezielt mit

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ladendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau

27. April 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Die kürzlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 bestätigt, was viele Händler in Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich erleben: Ladendiebstahl bleibt ein massives Problem und die offiziellen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Rückgang bei einfachen Diebstählen: kein Grund zur Entwarnung Bundesweit wurden 2025 insgesamt 357.651 einfache Ladendiebstähle registriert, ein Rückgang von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch dieser scheinbar positive Trend täuscht. Der Handelsverband Deutschland (HDE) schätzt, dass mehr als 90 Prozent aller Ladendiebstähle gar nicht erst zur Anzeige kommen. Viele Händler haben resigniert: Anzeigen werden in der Praxis selten weiterverfolgt, Strafverfahren häufig eingestellt. Der bürokratische

Starter Stipendium Saar: Bis zu 36.000 Euro für Gründer – jetzt bewerben

16. April 2026|HVSUEW, Saarland, Top News|

Die sechste Runde des Starter Stipendiums Saar ist gestartet. Saarländische Startups können sich ab sofort um eine Förderung von bis zu 36.000 Euro bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2026. Was wird gefördert? Das Programm unterstützt junge Unternehmen mit innovativen Ideen – egal ob technologisch, kreativ oder nachhaltig ausgerichtet. Voraussetzungen auf einen Blick: Gründung liegt nicht länger als 18 Monate zurück Sitz oder Gründungsvorhaben im Saarland Innovativer Ansatz – technologisch, kreativ oder nachhaltig Was gibt es? Bis zu 36.000 Euro finanzielle Förderung Zugang zu einem Netzwerk aus Mentoren und Experten aus der Region Begleitung durch die Saarland Offensive für Gründung

Nach oben