Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
EU-Verpackungsverordnung: HDE sieht Pläne der EU-Kommission kritisch
Das neue Verpackungsgesetz stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE) auf Kritik. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung der europäischen Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfällen vorgelegt. Mit der europäischen Verpackungsverordnung will der Gesetzgeber unter anderem neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen. Außerdem sollen bestimmte Verpackungen aus Einwegplastik verboten und zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichtet werden. Der HDE sieht den vorgestellten Richtlinienentwurf kritisch. „Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“, betonte HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Zielgerichtete Ausnahmen […]
Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz ausgesetzt
Nach erfolglosen 6 Verhandlungsrunden, und keinerlei Bewegung auf Seiten ver.di, obwohl zuletzt Steigerungen von über 10 Prozent angeboten wurden, ist die Sinnhaftigkeit weiterer Verhandlungen zurzeit nicht gegeben. Die Arbeitgeber hatten bereits zum Verhandlungsauftakt ein Angebot gemacht. Zudem hatten die Handelsverbände ihren tarifgebundenen Mitgliedern die Anhebung der Tarifentgelte in Höhe von 5,3 Prozent im Wege einer „freiwilligen Vorweganhebung“ empfohlen. Zuletzt wurde bei einer 24-monatigen Laufzeit eine Anhebung der Tarifentgelte von mindestens 10 Prozent in zwei Stufen, bei einem Mindeststundenlohn von 13 Euro, sowie zusätzlich eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 750 Euro angeboten. Mit diesem nochmals verbesserten Angebot der Arbeitgeber […]
Messekarten für Mitglieder der Handelsverbände
Im neuen Jahr stehen bereits folgende Messen in Frankfurt fest: ➢ Heimtextil 09. – 12.01.2024 Internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien ➢ Ambiente 26. – 30.01.2024 Weltweit bedeutende Konsumgütermesse, ➢ Christmasworld 26. – 30.01.2024 International führende Fachmesse für Dekoration und Festschmuck, ➢ Creativeworld 26. – 30.01.2024 Weltweit größte Fachmesse für Hobby-, Bastel- und Künstlerbedarf, Den Mitgliedern der Handelsverbände steht ein begrenztes Kontingent an Gutschein-Codes für kostenlose Messekarten zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Diese können unter Angabe der Mitgliedsnummer, des Firmennamens und einer Mailadresse per Mail, oder per Fax (06321/924231) angefordert werden. Nach dem Erhalt der Codes ist folgendes zu […]