Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

Veröffentlicht am: 3. Juni 2026Kategorien: FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt.

Was gilt ab wann?

Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend:

  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen strukturierte E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Die elektronische Rechnung wird in allen Bereichen verpflichtend und unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wichtig: Eine normale PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Zulässige Formate sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD — ein Hybridformat aus visuell lesbarer PDF-Datei mit eingebettetem strukturiertem XML-Teil. Beide Formate müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

Der Aufholbedarf ist erheblich

Die YouGov-Umfrage im Auftrag der E-Rechnungsplattform Easybill (502 Unternehmen) zeichnet ein ernüchterndes Bild:

  • Nur 42 Prozent der Unternehmen versenden regelmäßig E-Rechnungen.
  • 25 Prozent haben bisher nur vereinzelt damit experimentiert.
  • 33 Prozent haben noch keine einzige E-Rechnung verschickt.
  • Nur 37 Prozent kennen die gesetzlichen Anforderungen vollständig.

Noch problematischer: Elf Prozent der Unternehmen arbeiten bei der Rechnungserstellung noch mit Excel, zehn Prozent mit Word. Beide Programme erfüllen die künftigen gesetzlichen Anforderungen nicht.

Bei Unternehmen, die noch nicht vorbereitet sind, dominieren drei Problemfelder: 36 Prozent nennen die technische Umsetzung als größte Hürde, 29 Prozent sind unsicher bei den gesetzlichen Vorgaben, 27 Prozent fehlt das nötige Know-how.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Experten warnen davor, die Systemumstellung auf die letzten Monate zu verschieben. Es geht um mehr als Softwarekauf: notwendig ist eine umfassende Überarbeitung der Geschäftsprozesse von der Bestellung bis zur Zahlung.

Konkret empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Empfangsfähigkeit prüfen: Seit Januar 2025 ist die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, bereits in Kraft. Wer das noch nicht sichergestellt hat, ist bereits im Verzug.
  2. Software prüfen oder wechseln: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format ausgeben kann. Falls nicht, ist ein Upgrade nötig.
  3. Interne Prozesse anpassen: Nicht nur das Format muss stimmen — auch Ablage, Archivierung und Freigabeprozesse sind zu überdenken. E-Rechnungen müssen gemäß den GoBD-Vorschriften im ursprünglichen elektronischen Format archiviert werden, wobei die Aufbewahrungsfrist in der Regel acht Jahre beträgt.
  4. Mitarbeiter schulen: Wer die Anforderungen nicht kennt, kann sie nicht umsetzen. Internes Wissen aufbauen lohnt sich jetzt.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist kein Zukunftsthema mehr. Für Handelsunternehmen im B2B-Bereich mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro zählen ab Januar 2027 nur noch strukturierte digitale Rechnungen. Wer jetzt noch auf Excel oder Word setzt, muss zwingend wechseln und sollte die Umstellung auch als Chance nutzen, Buchhaltungsprozesse zu automatisieren und effizienter zu gestalten. Die Zeit ist knapp.

Mitglieder können das Merkblatt zur E-Rechnung gerne über die Geschäftsstellen des Handelsverbands Südwest anfordern.

(Text/Bild: Pressestelle Handelsverband Südwest/ks)

Die letzten Artikel

HDE-Konsumbarometer Mai 2026: Verbraucherstimmung setzt Talfahrt fort

7. Mai 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Die Verbraucherstimmung in Deutschland befindet sich weiter im Abwärtstrend und sinkt auf den niedrigsten Wert seit über drei Jahren. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Für den Mai ist damit der stärkste Rückgang seit Januar 2024 und der tiefste Stand seit Februar 2023 zu verzeichnen. Pessimismus auf breiter Front Vor allem zwei Faktoren trüben die Stimmung deutlich ein: steigende Preise und wachsende Sorgen um eine schwache Konjunktur. Die Verbraucher blicken so pessimistisch auf die wirtschaftliche Entwicklung wie seit Januar 2023 nicht mehr. Die Hoffnungen vom Beginn des Jahres auf eine konjunkturelle Erholung wurden durch den

Inflation in Rheinland-Pfalz: Was Händler jetzt wissen müssen

29. April 2026|Fakten, HVSUEW, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Die Preise steigen weiter, aber langsamer. Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im April 2026 bei 2,7 Prozent. Im März waren es noch 2,9 Prozent. Eine leichte Entspannung, aber kein Grund zur Entwarnung. Was teurer wurde Kraftstoff +24,2 % Heizöl +23,2 % Schokolade & Riegel +18,5 % Rind- und Kalbfleisch +9 % Verkehr insgesamt +7 % Zucker, Marmelade, Süßwaren +7,8 % Der Haupttreiber: Energie. Der Iran-Krieg und die Blockade der Straße von Hormus halten die Mineralölpreise hoch. Was günstiger wurde Butter –23,3 % Quark –20 % Speiseöle –11,6 % Strom –5,6 % Wer im Lebensmittelhandel tätig ist, kann hier gezielt mit

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ladendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau

27. April 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Die kürzlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 bestätigt, was viele Händler in Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich erleben: Ladendiebstahl bleibt ein massives Problem und die offiziellen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Rückgang bei einfachen Diebstählen: kein Grund zur Entwarnung Bundesweit wurden 2025 insgesamt 357.651 einfache Ladendiebstähle registriert, ein Rückgang von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch dieser scheinbar positive Trend täuscht. Der Handelsverband Deutschland (HDE) schätzt, dass mehr als 90 Prozent aller Ladendiebstähle gar nicht erst zur Anzeige kommen. Viele Händler haben resigniert: Anzeigen werden in der Praxis selten weiterverfolgt, Strafverfahren häufig eingestellt. Der bürokratische

Nach oben