Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Veröffentlicht am: 23. Dezember 2025Kategorien: Fakten, Politik, Recht, Top News

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren.

Mindestlohn 2026

  • Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
  • 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant

Minijob 2026

  • Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €
  • Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 € auf 7.236 €

Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und 2 Jahre lang aufbewahren. Der Zoll kann diese bei einer Kontrolle anfordern.

Unerwartetes Überschreiten der Minijobgrenze

Wenn die Minijobgrenze gelegentlich und unerwartet überschritten wird, bleibt der Minijob bestehen.

Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Höchstens 2 Monate im Jahr über der Grenze
  • In diesen Monaten maximal bis zur doppelten Minijobgrenze
  • Der Jahresverdienst bleibt im Regelfall unter 7.236 Euro (Stand 2026)
  • Insgesamt dürfen als Ausnahmeregelung maximal 8.442 Euro im Jahr verdient werden (das 14-Fache der monatlichen Grenze)

(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_257803706)

Die letzten Artikel

Mayen will Innenstadt mit privatem Engagement stärken – Land fördert neues BID-Projekt

20. Januar 2026|Rheinland-Pfalz, Top News|

Leerstände, veränderte Einkaufsgewohnheiten und mangelnde Aufenthaltsqualität – viele Innenstädte kämpfen mit diesen Problemen. Ein Instrument, das bundesweit zunehmend Erfolge zeigt, sind Business Improvement Districts (BIDs). Dabei schließen sich Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende in einem Quartier zusammen und finanzieren gemeinsame Maßnahmen über eine Abgabe. Anders als bei freiwilligen Initiativen zahlen alle Eigentümer im BID-Gebiet – das schafft Planungssicherheit für langfristige Projekte. Nach Koblenz und Diez bereitet nun auch Mayen die Einrichtung eines BID vor. Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther übergab der Stadt kürzlich 15.000 Euro Anschubfinanzierung für Projektplanung und Marketing. Später können weitere 150.000 Euro für einen BID-Manager über maximal fünf Jahre beantragt werden.

Nach oben